Gebrauch eines unversicherten Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr und seine Folgen


Wenn man sich mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegt, dann geht davon eine enorme Betriebsgefahr aus. Das heißt, allein mit dem Fahren eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr ist man bei einem Unfall haftbar, auch wenn man diesen nicht unbedingt verschuldet hat. Der Halter eines Kraftfahrzeuges haftet zum Beispiel verschuldensunabhängig. Auch wenn ein anderer Fahrer mit dem Kraftfahrzeug eines Halters fährt, haftet der Halter bei etwaigen Unfällen. Nur wenn der Fahrer das Auto gestohlen hat und ohne Wissen des Halters fährt oder wenn ein unabwendbares Ereignis zum Unfall geführt hat, muss der Halter nicht haften.

Deshalb ist es in Deutschland auch Pflicht, für sein Kraftfahrzeug eine Versicherung abzuschließen. Dies liegt daran, dass die einzelne Person in der Regel nicht in der Lage ist für materielle oder körperliche Schäden im Straßenverkehr aufzukommen, weil diese teilweise sehr hoch ausfallen können. Die Versicherung dient also dem Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer.

Notwendig, um ein Kraftfahrzeug in Deutschland zu führen, ist eine Haftpflichtversicherung. Diese haftet, im Gegensatz zur Kasko-Versicherung, für Schäden, die an einer anderen Sache oder einer anderen Person entstanden sind. Die Kasko-Versicherung hingegen haftet für Schäden am eigenen Kraftfahrzeug. Die Haftpflichtversicherung greift dann, wenn man selbst verpflichtet ist, für einen Schaden an einer anderen Sache oder einem anderen Menschen aufzukommen. Sie greift also, wenn man in der Pflicht zur Haftung ist.

Begehung

Wenn man ohne Haftpflichtversicherung fährt, dann macht man sich nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar. Dazu muss der Fahrer auf öffentlichen Straßen ohne solch eine Versicherung fahren. Da das Abschließen einer solchen Versicherung grundsätzlich dem Halter obliegt, sollte sich der Fahrer in der Regel darüber beim Halter informieren, ob solch eine Versicherung vorliegt. Die Haftpflichtversicherung haftet aber nur für Schäden, für die der Halter aufkommen muss. Nicht für die, für die der Fahrer Ersatz leisten muss.

Folgen

Die Folgen mangelnder Versicherung eines Kraftfahrzeuges können Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sein. Zusätzlich kann das Fahrzeug eingezogen werden. Bei fahrlässigem Handeln, also etwa, wenn der Fahrer von der mangelnden Versicherung ohne Berücksichtigung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nichts weiß, kann eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen folgen.

Entdeckung

Wenn jemand ohne gültige Versicherung fährt, stellt sich die Frage, wie dies von der Polizei entdeckt werden kann. Grundsätzlich erhält nur derjenige Fahrzeughalter eine Zulassung für sein Fahrzeug, der eine Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung vorlegt. Die Versicherungsgesellschaften und die Kraftfahrzeugzulassungsstellen sind auch computertechnisch soweit vernetzt, dass die Versicherung bei einer Abmeldung der Versicherung der Zulassungsstelle Bescheid gibt. Dann wird die Zulassung für das Kraftfahrzeug entzogen.

Fahrzeuge, die zum Straßenverkehr zugelassen sind, habe in der Regel auf ihrem Kennzeichen einen Aufkleber, der die Zulassung signalisiert. Liegt keine Zulassung vor, dann muss der Zulassungsaufkleber auf dem Kraftfahrzeugkennzeichen beseitigt werden. Dies geschieht in der Regel durch einen Mitarbeiter der Zulassungsbehörde, der zu dem jeweiligen Standort des Kraftfahrzeugs fährt und den Aufkleber auf dem Kennzeichen abkratzt.

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