Gefahren und Konsequenzen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis


Die Führerscheinprüfung und die Erlangungen der Fahrerlaubnis sichern in Deutschland, dass jeder Fahrzeugführer die Verkehrsregeln beherrscht und sicher fahren kann, sodass ein sicherer Straßenverkehr entsteht. Wer keine Fahrerlaubnis hat und trotzdem ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, der macht sich strafbar wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Begehung

Zur Begehung reicht es aus, wenn ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt wird. Zu einem Unfall muss es nicht kommen. Dafür reicht es aus, wenn zwar eine Fahrerlaubnis vorhanden ist, diese aber nicht für den entsprechenden Fahrzeugtyp gilt. Wer also zum Beispiel mit einer Fahrerlaubnis fährt, mit der er nur kleine zweirädrige Maschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fahren darf und dabei ein schnelleres Fahrzeug führt, etwa weil er ein schnelleres besitzt oder sein langsameres „getuned“ hat, dann macht er sich auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. So ist es genau deshalb eine typische Jugendstraftat, dass Jugendliche erwischt werden, wenn sie mit Mofas fahren, für die sie keine gültige Fahrerlaubnis haben.

Eine Straftat ist es auch, als Halter eines Kraftfahrzeuges anzuordnen oder zuzulassen, dass eine Person das Fahrzeug führt, die keine entsprechende Fahrerlaubnis dafür besitzt. Diese Taten sind auch beide als Fahrlässigkeitstat begehbar. Das heißt, dass sich auch jemand ohne Wissen, dass er die benötigte Fahrerlaubnis nicht hat, strafbar macht, solange es ihm objektiv und subjektiv möglich ist, wissen zu können, dass er diese nicht hat und sie benötigt.

Konsequenzen

Fahren ohne Fahrerlaubnis kann bestraft werden mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe. Zusätzlich ist es möglich, dass das Fahrzeug eingezogen wird. Dann wird zur Verhinderung weiterer solcher Taten das Fahrzeug von einem Gerichtsvollzieher abgeholt und bleibt im Besitz des Staates.

Wer einen Führerschein hat und sich trotzdem strafbar wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis macht, etwa weil er einer nur beschränkten Fahrerlaubnis ein Fahrzeug höherer Klasse führt, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, sodass die Fahrerlaubnis neu erworben werden und eine erneute Führerscheinprüfung abgelegt werden muss.

Zusätzlich kann bei Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Führerscheinsperre verhängt werden. Das bedeutet, dass für eine vom Richter durch Urteil bestimmte Zeit keine neue Fahrerlaubnis erworben werden darf und somit kein Führerschein gemacht werden darf. Solch eine isolierte Sperre ist zur Sicherung da, weil angenommen wird, dass der Täter einer solchen Straftat nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen und sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

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