Was macht man wenn man Punkte in Flensburg hat?


Wer sich in Deutschland im Straßenverkehr etwas zu Schulden kommen lässt, weil er sich beispielsweise nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält oder über eine rote Ampel fährt, kann dafür Punkte bekommen. Dieses Punkteregister wird vom Kraftfahrtbundesamt im schleswig-holsteinischen Flensburg geführt. Dieses 1958 gegründete Amt im Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums verwendet seit 1974 das noch heute gültige Punktesystem. Dieses Punktesystem soll reformiert werden, doch gilt noch das alte Recht. Teilweise hatte jeder vierte Autofahrer Deutschlands Punkte in dieser „Sünderkartei“.

Man erhält als Kraftfahrer Punkte für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Beispielsweise für Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder auch für zu schnelles Fahren oder für Fehlverhalten bei der Fahrzeugbedienung. Ebenso bekommt einen Punkt, wer nicht ordnungsgemäß sein Fahrzeug zur Überprüfung bei den dazu berufenen Stellen vorgeführt hat. Doch was für Folgen haben diese Punkte? Zunächst einmal ärgert man sich als Fahrer mehr über Fahrverbote und über die Geldstrafe, denn die Punkte stören erst einmal wenig. Bis acht Punkte merkt man eigentlich gar nichts von ihnen. Wenn man wissen will wie viele man hat, muss man sich schriftlich an das Kraftfahrtbundesamt wenden und dies dort erfragen. Telefonisch oder per Internet kann man seinen Punktestand nicht einsehen. Schriftlich aber hat man ein Akteneinsichtsrecht, schließlich werden dort personenbezogene Daten verarbeitet. Hat man jedoch acht Punkte erreicht, so erhält man ein Schreiben, in welchem man zur bewussteren Fahrweise ermahnt wird. Zugleich wird man belehrt, dass man ein Punkteabbauseminar absolvieren kann. Diese Seminare können bei vielen Fahrschulen in Deutschland besucht werden. Dort lernt man wie man sicherer und sorgsamer im Straßenverkehr unterwegs sein kann und außerdem werden einem auch die Kenntnisse, die man eigentlich bereits zu den Zeiten des ersten Fahrschulbesuchs, vermittelt bekommen hat wieder in das Gedächtnis gerufen werden.

Diese Seminare müssen vollständig und nüchtern besucht werden. Manche beinhalten auch eine Fahrstunde. Die Kosten belaufen sich auf 200 bis 400 Euro. Dafür kann man einige Punkte in Flensburg erlassen bekommen. Bis acht Punkte sind es vier zu erlassende Punkte. Hat man vor dem Seminar neun oder mehr Punkte so können lediglich zwei pro Seminar abgebaut werden. Alkoholbedingte Punkte oder Punkte in Verbindung mit Straftaten im Straßenverkehr können davon ausgenommen sein. Bei 14 Punkten wird man aufgefordert ein Seminar zu besuchen, kommt man dem nicht nach, so wird der Führerschein eingezogen bis man erfolgreich ein solches Seminar besucht hat und dies nachweisen kann. Hat man in der vergangenen fünf Jahren bereits ein solches Seminar besucht, so wird man streng verwarnt.

Bei 18 Punkten wird der Führerschein für mindestens sechs Monate eingezogen. Das ist für die Betroffenen zuerst einmal ein harter Schlag. Doch dazu kommt die Pflicht eine medizinisch-psychologische Untersuchung zur absolvieren. Dieser Test wird landläufig auch als „Idiotentest“ bezeichnet. Die MPU dient vor allem der Beurteilung der Fahreignung auf der Grundlage verkehrspsychologischen und verkehrsmedizinischen Fachwissens. Dabei wird auch eine Prognose erstellt, wie man sich in Zukunft im Straßenverkehr verhalten wird. Insbesondere, ob eine Suchtproblematik mit Alkohol, mit Drogen oder mit Tabletten besteht. Die Kosten belaufen sich auf bis über 700 Euro, abhängig vom Grund der Begutachtung. Die Bestehensquote liegt bei über 60 %, was zugleich bedeutet, dass fast jeder Zweite durchfällt. Daher wächst bei den Betroffenen auch im Vorfeld die Sorge darüber, ob man den Test überhaupt besteht. Allerdings kann man diesen Test mehrfach wiederholen, sofern man die finanziellen Mittel dafür hat. Es gibt an verschiedenen Universitäten nochmal Stellen, die den normalen Teststellen übergeordnet sind und in Zweifelsfällen tätig werden. Dieses Ergebnis sticht dann das der einfachen Teststellen.

Insgesamt verjähren Punkte alle zwei Jahre, es sei denn es kommen neue hinzu. Punkte die aus Ordnungswidrigkeiten stammen werden aber in jedem Fall nach fünf Jahren gelöscht.
Man sieht schnell, dass Punkte einmal notorische Falschfahrer bekommen. Problematisch ist es aber auch für Berufskraftfahrer und Personen, die ständig im Verkehr unterwegs sind, wie beispielsweise Handelsreisende oder Fahrer von Kranken- oder Leichenwagen. Ihre in der beruflichen Tätigkeit erworbenen Punkte schlagen für sie auch privat zu Buche.
Alle Bescheide sowie die Prüfungen und Ergebnisse sowie Entscheidungen der Verkehrsbehörden sind angreifbar und voll verwaltungsgerichtlich überprüfbar. Beratend wirken hier vor allem Rechtsanwälte mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht.

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