Das Benutzen eines falschen Kennzeichens und seine Folgen


Wenn man an seinem PKW sein Kennzeichen verändert, dann macht man sich eventuell der Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung oder des Kennzeichenmissbrauchs strafbar. Das Kennzeichen zusammen mit dem PKW, an dem es heftet, ist eine sogenannte zusammengesetzte Urkunde. Das Kennzeichen ist für den PKW der Ausweis der Zulassung und identifiziert den Halter.

Begehung

Die Urkundenfälschung bezüglich der Änderung von Kennzeichen kann auf verschiedenen Wegen begangen werden. So ist es zum Beispiel eine Urkundenunterdrückung, wenn man eine sogenannte Zauberfolie oder reflektierendes Spray auf sein Kennzeichen klebt, damit ein Blitzer zur Radarkontrolle das Kennzeichen nicht aufnehmen kann. Damit täuscht man im Rechtsverkehr, weil man einer eventuellen Rechtsverfolgung entgeht.

Ebenso ist es strafbar, wenn man ein gänzlich falsches Kennzeichen an sein Auto anbringt, sein Kennzeichen ganz verändert oder entfernt. Dafür gibt es sogar einen eigenen Straftatbestand im Straßenverkehrsgesetz, nämlich den Kennzeichenmissbrauch. Man darf zum Beispiel nicht einzelne Buchstaben oder Zahlen auf einem gültigen Kennzeichen ändern und damit im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Auch ist es nicht erlaubt, Kennzeichen auszutauschen und somit falsche Kennzeichen zu benutzen.

Urkundsdelikte und der Kennzeichenmissbrauch sind Vorsatzdelikte. Das heißt, man macht sich nur strafbar, wenn man mit Wissen und Wollen die Tat begeht. Zusätzlich muss die Tat auch rechtswidrig sein, das heißt es dürfen keine Rechtfertigungsgründe vorliegen. Außerdem muss man schuldhaft handeln.

Folgen

Die Folgen eines Urkundsdelikts können je nach Art der Tat variieren. Eine Urkundenfälschung ist strafbar mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Eine Urkundenunterdrückung ist gleichermaßen strafbar.

Ein Kennzeichenmissbrauch nach dem Straßenverkehrsgesetz kann mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Zusätzlich kann zu beiden Delikten auch ein Fahrverbot verhängt werden, das dem Täter dann für eine gewisse Zeit untersagt, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Bei einer Verurteilung wegen Kennzeichenmissbrauchs nach dem Straßenverkehrsgesetz drohen zusätzlich Punkte in Flensburg, die beim Erreichen von 18 Punkten auch zu einem Entzug des Führerscheins führen können.

Auch allein der Versuch reicht aus, um sich strafbar zu machen. Wird man also mit einem veränderten oder ausgewechselten Kennzeichen erwischt, ohne dass man schon im Rechtsverkehr getäuscht hat, dann reicht dies aus, um sich strafbar zu machen. Dann findet aber in der Regel eine Strafminderung statt.

Zu einer Strafschärfung kann es kommen, wenn man die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande gewerbsmäßig begeht. Banden sind Gruppen aus mehreren Personen, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten zusammengetan haben. Gewerbsmäßig handeln sie immer dann, wenn sie eine Gewinnerzielungsabsicht haben.

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