SA Arbeitsrechtliche Regelungen für Feiertage


Für die Dauer der Feiertage ist ein Arbeitnehmer für gewöhnlich von der Arbeit freigestellt. Es muss jedoch trotzdem eine Vergütung für den Feiertag gezahlt werden. Im Arbeitsvertrag kann jedoch auch bestimmt werden, dass die entsprechende Zeit vor- oder nachzuarbeiten ist. Dies darf jedoch nicht unentgeltlich erfolgen. Außerdem kann es auch durch Arbeitsvertrag festgelegt sein, dass trotz eines Feiertages die Arbeitsleistung zu erbringen ist. Dies ist vor allem im produzierenden Gewerbe und im gastronomischen Bereich üblich. Sollte für die Arbeit an einem Feiertag vom Arbeitgeber eine Zulage gezahlt werden, so ist diese steuerfrei.

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