Urlaub

Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, für seinen Arbeitgeber gewisse Dienste zu erbringen. Im Regelfall ist auch ein zeitlicher Rahmen bestimmt, in dem er diese Dienste zu erbringen hat. Während seines Urlaubs ist der Arbeitnehmer von dieser Pflicht befreit. In diesem Abschnitt gibt es zunächst Materialien zum Umfang und den sonstigen Regelungen des Jahresurlaubs, sowie dem Urlaubsgeld und der Urlaubsentschädigung. Zusätzlich gibt es Materialien zum Sonderurlaub, insbesondere zum Elternurlaub, beziehungsweise Erziehungsurlaub, Sonderurlaub für Arbeitsplatzsuche, Sonderurlaub wegen zwingender familiärer Gründe sowie zu sonstigen Sonderfreistellungen (Umzug, ... ). Nach solchen Sonderurlauben gibt es auch immer ein Recht auf Rückkehr zur Arbeit. Auch hierzu gibt es Materialien. Weitere Materialien stehen bereit zu verschiedenen Freistellungsansprüchen, so etwa der Bildungsfreistellung, der Freistellung für Arbeitsplatzsuche und der Freistellung für die Pflege eines Kindes.

 

 

 

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