Wie wird der Jahresurlaub berechnet?


Grundsätzlich steht jedem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Urlaub zu. Hauptsächlich werden die Umstände und Voraussetzungen unter denen dieser Anspruch besteht und wie er zu gewähren ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Abweichungen von diesen gesetzlichen Vorgaben können, falls sie für den Arbeitnehmer günstiger sind sowohl im Arbeitsvertrag, in betrieblichen Vereinbarungen oder in Tarifverträgen vereinbart werden. Regelungen in Bezug auf Urlaub zu Ungunsten des Arbeitnehmers sind nur in einem Tarifvertrag zulässig. Außerdem gelten für bestimmte Personengruppen Sonderregelungen. Zu diesen Gruppen gehören unter anderem Jugendliche unter 18 Jahren, Arbeitnehmer/-innen in Elternzeit beziehungsweise im Erziehungsurlaub, behinderte Arbeitnehmer und Wehr- beziehungsweise Zivildienstleistende.

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf 24 Werk(Urlaubs)tage pro Kalenderjahr. Das heißt 24 Tage Urlaub die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, das heißt Samstage zählen als Urlaubstage. Diese Grundregel gilt für ein Arbeitsverhältnis dem eine 6-Tage-Woche zugrunde liegt. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer also einen Anspruch auf 4 arbeitsfreie Wochen pro Jahr [4 x 6 (Arbeits-/Urlaubs)Tage]. Das bedeutet, dass bei Arbeitsverhältnissen denen eine 5-Tage-Woche zugrunde liegt der gesetzlich vorgeschriebene Jahresurlaub nur 20 Tage beträgt – bei einem Arbeitsverhältnis dem eine 4-Tage-Woche zugrunde liegt dementsprechend 16 Arbeitstage, usw. . Die tägliche Arbeitszeit spielt dagegen für die Anzahl der Urlaubstage keine Rolle. So hat also wer nur jeweils 4 Stunden pro Tag arbeitet, denselben Urlaubsanspruch wie ein Arbeitnehmer, der 8 Stunden täglich arbeitet.

Dieser gesetzliche Urlaubsanspruch entsteht allerdings erst wenn das Arbeitsverhältnis in dem betreffenden Jahr mindestens 6 Monate bestanden hat. Vor Ablauf dieser sogenannten „Wartezeit“ besteht Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs, den sogenannten Teilurlaub für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht. Wie bereits eingangs erwähnt können durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag mehr Urlaubstage vereinbart werden.

Wann der Urlaubsanspruch gewährt wird, kann grundsätzlich nicht der Arbeitnehmer selbst entscheiden. Allerdings muss der Arbeitgeber die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen. Außerdem kann der Arbeitnehmer verlangen, dass ihm sein Urlaube im Anschluss an medizinische Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahmen gewährt wird. Ebenso sollte der Urlaub möglichst zusammenhängend gewährt werden.

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