Welche allgemeinen Anforderungen an Bauvorhaben sind zu beachten?


Bestimmte Regeln bezüglich der Gestaltung von baulichen Anlagen gelten für alle Bauvorhaben. Es handelt sich hierbei um allgemeine Anforderungen an Bauvorhaben. Grundsätzlich sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass durch diese die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährdet wird. Der Begriff der öffentlichen Sicherheit umfasst alle geschriebenen Rechtsnormen. Das bedeutet, dass unter die öffentliche Sicherheit alle geschützten Rechtspositionen fallen. Insbesondere handelt es sich hierbei um das Leben, die Gesundheit der Menschen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen. Auf diese ist bei sämtlichen Bauvorhaben Rücksicht zu nehmen.

Dieses Erfordernis ergibt sich vor dem Hintergrund des hohen Gewichts der Rechtsgüter. Zwar kommt auch der verfassungsrechtlich verankerten Baufreiheit ein solches Gewicht zu, beide Rechtspositionen sind jedoch in einen schonenden Ausgleich zu bringen. Von der öffentlichen Ordnung hingegen sind sämtliche ungeschriebenen Regeln erfasst, die zu einem geregelten und ordnungsgemäßen Zusammenleben von Menschen in einer bestimmten Region erforderlich sind. Es handelt sich hierbei also im Gegensatz zur öffentlichen Sicherheit gerade nicht um die Vorgaben des Gesetzgebers, sondern vielmehr um die außerrechtlichen und moralischen Grundsätze des Zusammenlebens. Dabei kann auf die Besonderheiten bestimmter Regionen Rücksicht genommen werden. Durch die baulichen Anlagen darf also keine Gefahr für diese Rechtsgüter ausgehen. Eine Gefahr ist immer dann anzunehmen, wenn eine bestimmte Situation droht, in einen Schaden umzuschlagen.

Diese Anforderungen gelten nicht nur für die erstmalige Errichtung eines Gebäudes, sondern ebenfalls für die Änderung und Instandhaltung. Dadurch wird ein durchgehender Schutz gewährleistet. Dabei ist insbesondere auf anerkannte Regeln der Technik Rücksicht zu nehmen, sofern diese der Wahrung der Rechtsgüter dienen. Davon umfasst ist zum Beispiel die Einhaltung bestimmter Grenzwerte. Mit Boden, Wasser und Energie muss sparsam umgegangen werden. Dies ergibt sich bereits daraus, dass Grund und Boden nicht vermehrbar sind. Ferner muss der Bauherr – soweit ihm dies möglich ist – Bauabfälle und Bodenaushub vermeiden und rechtmäßig entsorgen. Dadurch wird den Erfordernissen des Umweltschutzes Rechnung getragen.

Als allgemein anerkannte Regeln der Technik gelten auch die von der obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln. Bei der Bekanntmachung müssen die Regeln nicht explizit abgedruckt werden, es genügt vielmehr, wenn hinsichtlich des Inhalts ein Hinweis auf die Fundstelle erfolgt. Die Beachtung dieser Regeln steht nicht im Belieben der Bauherren. Ihre Einhaltung ist durch die Bauaufsichtsbehörde zu überprüfen.

Auch für den Abbruch von baulichen Anlagen gelten die allgemeinen Anforderungen. In dieser Konstellation kann es zu denselben Gefahren kommen wie bei der Errichtung eines Gebäudes. Aus diesem Grund ist die Eröffnung des Anwendungsbereichs der allgemeinen Anforderungen auch in diesem Fall gerechtfertigt.

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