Der Einfluss eines Testaments auf die Erbschaft


Zumeist hat sich eine verstorbene Person dazu entschieden ein Testament zu verfassen. Sie regelt in diesem die Verteilung ihres Nachlasses. Sollte kein Testament vorliegen, so wird der Nachlass nach den Vorschriften über die gesetzliche Erbfolge verteilt.

Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge werden nur Verwandte des Erblassers berücksichtigt. Diese werden aufgrund ihres Grades der Verwandtschaft von nächster zu entfernter Verwandtschaft in vier „Ordnungen“ eingeteilt. Erben werden nach der gesetzlichen Erbfolge nur die jeweils nächsten lebenden Verwandten des Erblassers.

Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge werden alle verwandten Personen derselben „Ordnung“ gleichberechtigt behandelt. Unter den Erben wird das Vermögen also zu gleichen Teilen aufgeteilt. Hat der Verstorbene, rechtlich als Erblasser bezeichnet, ein Testament hinterlassen, so kann er sein Vermögen nach seinem Willen verteilen. Eine Gleichbehandlung ist nicht zwingend erforderlich. Bsp.: In einem Testament kann Vater V festlegen, dass Sohn S sein gesamtes Vermögen erbt. Die Tochter T soll nach seinem Willen nicht berücksichtigt werden.

Nach der gesetzlichen Erbfolge wären beide Geschwister jeweils zu 50% an dem Vermögen erbberechtigt. Jetzt ist Erbe nur der Sohne. Die Errichtung eines Testaments steht jeder Person zu. Sie kann frei über ihr Vermögen verfügen. Dies nennt man Testierfreiheit.

Wenn nur einzelne Gegenstände an eine Person übergehen sollen, handelt es sich um ein Vermächtnis. Der Begünstigte erlangt also nur den ihm zugesprochenen Gegenstand. Die Erbenstellung bleibt ihm jedoch verweigert. Auch dies kann jedoch nur in einem Testament festgelegt werden.

Für den einzelnen Erben hat die Errichtung oder vielmehr das Vorhandensein eines Testaments erheblichen Einfluss auf die Höhe der Erbschaft. Zwar bleibt das hinterlassene Vermögen im Wert gleich, die Verteilung kann sich jedoch ändern.

Für einen Gläubiger des Erblassers ist es hingegen absolut uninteressant, ob ein Testament hinterlassen wurde oder nicht. Er kann seine Forderung beim zuständigen Nachlassgericht anmelden. Folgend wird das Nachlassgericht die Erben zur Zahlung der Schulden mit dem Vermögen des Nachlasses auffordern.

Zusammengefasst hat das Testament einen erheblichen Einfluss auf die Erbschaft aus Sicht des Verwandten. Während diese in der gesetzlichen Erbfolge als Erben vorgesehen sind, kann der Erblasser in einem Testament jede beliebige Person zum Erben bestimmen oder jede beliebige Person auch aus dem Erbe ausschließen.

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