SA Was versteht man unter Testierfreiheit und welche Funktion hat sie?


Die im Gesetz manifestierte Testierfreiheit erlaubt es dem Erblasser, also dem Verfasser eines Testaments, jederzeit sein Testament zu widerrufen. Es bleibt dem Erblasser vorbehalten das Testament im Ganzen oder nur teilweise zu widerrufen.

Wichtig ist nur, dass der Widerruf klar erkennbar ist. So ist es ratsam nicht mehr geltende Testamente entweder zu vernichten oder darauf kenntlich zu machen, dass man dieses widerrufen hat. Testamente, die sich in amtlicher Verwahrung befinden, gelten ab dem Zeitpunkt der Aushändigung an den Erblasser als widerrufen.

Die Testierfreiheit kann und darf durch nichts eingeschränkt werden. Das Recht mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren, ist grundgesetzlich geschützt und findet in der Testierfreiheit seine Umsetzung ins Erbrecht.

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