Was ist ein konkludenter Widerruf eines Testaments?


Ein Testament kann von seinem Verfasser zu Lebzeiten beliebig oft widerrufen werden. Dies basiert auf dem Gedanken der Testierfreiheit. Jeder darf mit seinem Eigentum auch nach dem Tod nach Belieben verfahren.

Ein konkludenter Widerruf wäre eine Konstruktion, die auf das Verhalten des Erblassers –also auf den Testierenden- abstellen würde. So wäre ein Widerruf aufgrund von Lebenswandel oder Änderung des sozialen Umfelds denkbar.

Der Gesetzgeber hat sich jedoch gegen diese Art von Widerruf entschieden und fordert einen klaren ersichtlichen Widerruf eines Testaments. Der Erblasser kann sein derzeitiges Testament entweder durch einen direkten Widerruf in seinem neuen Testament erklären. Oder er verfasst lediglich ein jüngeres formwirksames Testament, welches dann automatisch zur Unwirksamkeit des alten führt.

Nur bei der Testamentsauslegung erlaubt der Gesetzgeber eine Ausweitung auf konkludentes Verhalten. So ist ein nicht eindeutiger Teil eines Testaments aufgrund von Lebensart und sozialem Umfeld möglichst im Sinne des Erblassers auszulegen.

Nur bei der Auflösung einer Ehe wird ein konkludenter Widerruf angenommen. Sollten sich die Ehegatten scheiden lassen, so bestimmt das Gesetz, dass auch Verfügungen, die den anderen Ehegatten begünstigen unwirksam werden. Ein gemeinschaftliches Testament wird sogar gänzlich unwirksam, wenn die beiden Ehegatten sich scheiden lassen.

Hier nimmt der Gesetzgeber an, dass es im Sinne des Erblassers ist, dass nach der Scheidung eine Begünstigung des anderen Partners nicht mehr von Interesse ist. Ein direkter Widerruf muss nicht mehr vorgenommen werden, sondern ist gesetzlich verankert. Außer bei einer Auflösung der Ehe kommt ein konkudenter Widerruf eines Testaments nicht in Betracht.

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