Testament: Was sind Ersatzerben?


Aufgrund der Testierfreiheit kann ein Erblasser, so wird der Verfasser eines Testaments bezeichnet, jegliche Art von Verfügungen in seinem Testament festhalten lassen. So ist es durchaus eine Überlegung, was mit dem Nachlass geschehen mag, wenn der eigentlich eingesetzte Erbe verstirbt oder aus sonstigen Gründen wegfällt. Falls für diese Situation keine Regelung im Testament festgehalten ist, so wird der Nachlass entweder im Rahmen einer Anwachsung an die restlichen Erben verteilt oder in Form der gesetzlichen Erbfolge an die nächsten lebenden Verwandten abgegeben.

Wenn man diese Situation nun verhindern möchte, so kann der Erblasser einen Ersatzerben bestimmen. Dieser tritt für genau den Fall ein, dass der eigentliche Erbe wegfällt. Im Gegensatz zu einem Nacherben wird der Nachlass jedoch nicht nach dem Tod des ersten Erben an ihn übergeben. Der Ersatzerbe springt nur ein, wenn der Erbe wegfällt. Er besitzt zu Lebzeiten des Erben keinerlei Befugnis oder Mitspracherechte.

Eine Ersatzerbschaft muss nicht ausdrücklich im Testament geregelt sein. Es reicht vielmehr, dass man im Rahmen einer Auslegung erkennen kann, dass ein Ersatzerbe eingesetzt worden ist. Wenn die Ersatzerbschaft eintritt, so gehen sämtliche Verfügungsbefugnisse auf den Ersatzerben über.

Um eine Ersatzerbschaft anzunehmen, muss der Erblasser jedoch irgendeine Art von Verfügung in seinem Testament festlegt haben. Eine Annahme der Ersatzerbschaft aufgrund irgendwelcher Äußerungen zu Lebzeiten des Erblassers genügt nicht!

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