Das ordentliche Testament bezeichnet ein Verfahren seinen letzten Willen zu verfassen. Es werden hierbei zwei Möglichkeiten in Aussicht gestellt. Zum einen kann der Verfasser seinen letzten Willen zur Niederschrift eines Notars abgeben. Hierbei verfasst der Notar selbst den letzten Willen als fachkundiger Helfer. Das Testament selbst wird später eigenhändig unterschrieben und notariell beglaubigt.
Es ist jedoch auch möglich ohne einen Notar ein rechtskräftiges Testament zu verfassen. Das Testament muss eigenhändig verfasst werden. Dies dient dem Zweck durch einen späteren Schriftenvergleich die Identität und Echtheit des Testaments prüfen zu können. Ebenso muss das Testament am Ende unterschrieben werden. Um Missverständnisse zu vermeiden sollte das Testament ebenfalls mit Zeit und Ort vor der Unterschrift versehen werden.
Sämtliche Änderungen oder Anhänge an das Testament müssen nochmals eigenhändig unterzeichnet werden. Falls die Unterschrift unter der Ergänzung fehlt, so ist diese nichtig.
Die meisten erbrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland drehen sich um die Auslegung und Anfechtung von Testamenten. Um einem eventuellen Streit vorzubeugen und den letzten Willen klar zum Ausdruck zu bringen ist es zwingend die Formvorschriften für ein ordentliches Testament einzuhalten.