Was ist ein Vermächtnis und welche Arten gibt es?


Das Vermächtnis ist von einem Erbe zu unterscheiden. Während man als Erbe an der Gesamtmasse des Nachlasses prozentual beteiligt ist, ist ein Vermächtnis lediglich eine einzelne Zuwendung. Ein Vermächtnisnehmer bekommt einen einzelnen Wertgegenstand aus dem Nachlass vermacht.

Ein Vermächtnis muss testamentarisch festgelegt werden. In Art und Weise des Vermächtnisses kann der Verfasser weitgehend frei verfügen. So ist es möglich nicht nur bestimmt Gegenstände an eine Person zu vermachen, sondern auch den späteren Erben zu überlassen wem das Vermächtnis zukommen soll. Dieses Bestimmungsrecht muss den betroffenen Personen jedoch mitgeteilt und erklärt werden. Auch ist es möglich in Form eines Wahlvermächtnis festzulegen, dass der Begünstigte sich einen unter mehreren Gegenständen aussuchen kann.

Besonderer Beliebtheit erfreut sich das Zweckvermächtnis. Hierbei legt der Verfasser bereits fest zu welchem Zweck der Vermächtnisnehmer die Sache erhalten soll. Die Überwachung der Einhaltung dieses Zweckes obliegt den Erben oder einer genannten dritten Person. Sollte der Zweck des Vermächtnisses nicht mehr erfüllt werden so kann dieses angefochten und rückgängig gemacht werden.

Ebenso kann das Vermächtnis an eine Bedingung geknüpft werden. Erst mit Eintritt der Bedingung erhält der Vermächtnisnehmer den Gegenstand. Bsp.: E bekommt von K den PKW vermacht, wenn er volljährig geworden ist.

Solange die Bedingung noch nicht eingetreten ist verbleibt die Sache im Eigentum des/der Erben. Der Anspruch auf Herausgabe entsteht somit erst mit Eintritt der Bedingung. Die Bedingung muss jedoch innerhalb von 30 Jahren nach dem Todesfall eintreten, sonst wird das Vermächtnis unwirksam.

Mit einem Vermächtnis wird generell der Erbe eines Nachlasses beschwert. Das bedeutet, dass der Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf Herausgabe der Sache gegen den/die Erben hat. Erst mit Herausgabe wird er auch Eigentümer des Gegenstandes. Der Erbe wird deswegen auch Beschwerter angesichts eines Vermächtnisses genannt.

Eine Besonderheit bildet das Vorausvermächtnis. Hierbei bekommt der eigentliche Erbe ein Vermächtnis zugesprochen. Sinn und Zweck dieses Vermächtnisses ist es, dass dafür gesorgt werden kann, dass eine bestimmte Person einen Gegenstand erhält, auch wenn er Erbe ist. Mit der Aufteilung des Nachlasses wäre nicht gesichert, dass der genannte Gegenstand an die Person übergeht.

Bsp.: E verstirbt. Erben sind A und B. Zu dem Nachlass gehören mehrere Häuser sowie eine Briefmarkensammlung. Der E hat nun festgelegt, dass A die Briefmarkensammlung erhalten soll. Dieses Vorausvermächtnis sichert dem A den Gegenstand. Anderenfalls wären A und B gemeinsame Eigentümer aller Gegenstände.

Ein Vermächtnis hat nur solange Bestand wie der Vermächtnisnehmer auch lebt. Sollte dieser vorversterben, so gilt das Vermächtnis als nicht ausgesprochen, selbst wenn es noch im Testament enthalten ist. Unwirksam ist ein Vermächtnis generell, wenn es gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder es unmöglich erscheint das Vermächtnis zu besorgen.

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