Was sind Auflagen in einem Testament und wozu dienen sie?


Im Rahmen eines Testaments können nicht nur positiv verfasste Vermächtnisse oder Erbenstellung verfasst werden, sondern auch Auflagen erteilt werden. Auflagen sind rechtliche Verpflichtungen des Erblassers an eine bedachte Person. Er verlangt von dem Bedachten eine gewisse Leistung. Diese Leistung besteht in einem Tun oder Unterlassen. Im Gegenzug erhält der Bedachte zumeist eine Erbenstellung oder ein Vermächtnis. Sollte der Bedachte das Erbe oder Vermächtnis annehmen, ist er auch rechtlich zur Einhaltung der Auflage verpflichtet.

Das Unterlassen der Leistung, und damit die Verletzung der Auflage, kann rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Einen Anspruch auf Durchführung der Auflage haben alle Personen, die durch die Nichterfüllung der Auflage begünstigt wären, sowie die Erben und Miterben des Verstorbenen. Bsp.: E setzt A und B als Alleinerben ein. Er stellt diese Erbenstellung unter die Auflage, dass sein Grab von beiden bis zum Tod von A und B sorgfältig gepflegt und bezahlt wird.

Eine Auflage darf jedoch nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Dieser Verstoß liegt dann vor, wenn der Beschwerte zu einer gesetzlich rechtswidrigen oder moralisch verwerflichen Handlung gezwungen werden soll. Eine Auflage, die gegen die guten Sitten verstößt ist nichtig und kann in Form einer Anfechtung beseitigt werden.

Abzugrenzen ist die Auflage von den Bedingungen. Die Bedingung regelt nur den jeweils persönlichen Verlauf einer Erbenstellung oder des Vermächtnisses. Erfüllt man diese Bedingung nicht, so hat man keinen Anspruch auf das Erbe oder das Vermächtnis. Bei einer Auflage wird man jedoch mit einer Aufgabe beschwert. Andere Personen erlangen gegenüber dem Beschwerten einen Anspruch auf die geforderte Leistung. Erfüllt man diese Pflicht nicht, so kann dies zu Schadenersatzklagen und Wegnahme des Zugewendeten mit sich ziehen. Die rechtliche Qualität einer Auflage ist somit um ein vielfaches höher als die der Bedingung.

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