Bedeutung des Grundsatzes des fairen Verfahrens


Jedes Verfahren muss fair geführt werden. Dieser Prozessgrundsatz des fairen Verfahrens ist leicht aus der Verfassung abzuleiten und es ist heute eine klare Ausprägung des Rechtstaatsprinzips. Mit Rechtsstaatsprinzip wird das grundlegende Staatsprinzip bezeichnet, das die Vertrauenswürdigkeit und das Funktionieren des Staates garantiert. Das Rechtsstaatsprinzip ist nach den Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Diktatur eines der zentralen Prinzipien des deutschen Grundgesetzes.

Das Bundesverfassungsgericht formuliert in den Entscheidungen im Einzelnen elementare Verfahrensregeln, die für einen fairen Prozess und einen wirkungsvollen Rechtsschutz im Zivilrechtsverfahren unerlässlich sind. Das Recht auf Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren gehören zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Der Angeklagte darf nicht nur Objekt des Verfahrens sein, dem Angeklagten muss vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen. Die Interessen des Beschuldigten müssen somit ebenso zur Geltung gebracht werden wie die Vorwürfe gegen ihn.

Rechtliche Ansatzpunkte sind vor allem der Gleichheitsgrundsatz und das Willkürverbot, das rechtliche Gehör, die Unschuldsvermutung und die Waffengleichheit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Diese wird dadurch bewirkt, dass alle den gleichen Zugang zu den Ermittlungsergebnissen und zu den Akten haben. In diesen Grundrechtsrahmen werden die Prozessgrundsätze unter dem Oberbegriff "faires Verfahren" als allgemeines Prozessgrundrecht eingeordnet. Dieser Begriff wird durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiter ausgestaltet.

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