Der gesetzliche Richter im Strafverfahren


Jeder der in Deutschland eine Straftat begangen hat, hat ein Recht auf einen gesetzlichen Richter. Dies wird ihm von Verfassungs wegen zugesichert. Jedermann hat also ein Recht darauf, dass im Vorfeld nach allgemeinen Merkmalen bestimmt wird, bei welchem Gericht und welchem Richter oder Spruchkörper innerhalb des Gerichts sein Gerichtsverfahren bearbeitet und verhandelt werden wird. Historischer Hintergrund des Rechts auf den gesetzlichen Richter ist die sogenannte Kabinettsjustiz aus absolutistischen Zeiten. Der Monarch, also König oder Kaiser als oberster Gerichtsherr konnte damals für ein bestimmtes Verfahren einfach so spontan einen zuständigen Richter bestimmen oder ablösen oder auch die Sache an sich ziehen und selbst entscheiden und auf diese Weise Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens nehmen. Dies ist mit der Gewaltenteilung in einer modernen Demokratie jedoch nicht zu vereinen.

Um zu regeln welches Gericht für welche Sachen zuständig ist, werden die sachliche und die örtliche Zuständigkeit der Gerichte in eigenen Gesetzen geregelt. Im Strafrecht ist oft der Tatort ausschlaggebend. Aber auch Wohnort oder Firmensitze können entscheidend sein, an welchem Ort eine Sache oder ein Fall vor Gericht verhandelt wird. Die Zuständigkeit innerhalb der einzelnen Gerichte bestimmt sich nach dem sogenannten Geschäftsverteilungsplan, der von dem jeweiligen Präsidenten des Gerichts, zumeist für das Kalenderjahr, im Voraus bestimmt wird. Hierfür gibt es verschiedenste Möglichkeiten. So können die einlaufenden Fälle nach Eintreffzeit, nach Sachgebieten, nach dem Anfangsbuchstaben des Namens einer der Parteien oder nach ihrem Wohnort einem bestimmten Richter zugewiesen werden. In den letzten beiden genannten Fällen kommt man also, wenn sich der Name nicht ändert und nicht umzieht, immer zu dem gleichen Richter. Menschen die öfter mit dem Gesetz in Konflikt kommen, sind dann schnell dem Gericht näher bekannt.

Wenn eine Entscheidung vom falschen Gericht oder vom falschen Spruchkörper innerhalb eines Gerichts gefällt wurde, verletzt sie das Recht auf den gesetzlichen Richter und ist in der Regel mit der Revision bei Urteilen oder mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Einige Rechtsverordnungen kennen das Recht auf den gesetzlichen bestimmten Richter nicht, dort ist nur wichtig, dass (irgend)ein Richter entscheidet.

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