Was bedeutet Unschuldsvermutung?


Die Unschuldsvermutung besagt, dass jemand solange als nicht schuldig gilt, wie es dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft nicht gelingt ihm die Schuld nachzuweisen. Das führt regelmäßig zu Missverständnissen, denn wenn jemand einer Straftat verdächtig ist, so wird seine "Schuld vermutet". Was wäre der Verdacht anderes als die Schuldvermutung, daher müssen sich vor allem die Medien Mühe geben nicht gegen diese Unschuldsvermutung, die alle Bürger trifft, zu verstoßen. Daher heißt es immer „mutmaßlicher Mörder“ in den Medien. Gerade Strafverteidiger in medienwirksamen Strafprozessen achten stark darauf, dass ihr Mandant nicht zum Spielball der Medien wird und dort nicht verunglimpft wird. Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt uneingeschränkt auch für die Presse.

Bei hinreichendem Tatverdacht und Vorliegen von Haftgründen wie Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr wird Untersuchungshaft angeordnet. Dieser Freiheitsentzug steht nicht im Gegensatz mit der Unschuldsvermutung. In den Haftanstalten wird die Untersuchungshaft, wegen der Unschuldsvermutung, anders als die Strafhaft vollzogen. Sie findet in der Regel auch getrennt von den verurteilten Gefangenen statt. In der Untersuchungshaft müssen die Gefangenen nicht arbeiten und dürfen teilweise ihre eigene Kleidung tragen. Wichtig ist, dass dennoch der alles überragend wichtige Grundsatz gilt: "Im Zweifel für den Angeklagten", also dass jemand unschuldig ist, solange seine Schuld nicht bewiesen ist.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel