Die Ziele des Strafverfahrens


Das Strafverfahren verfolgt drei überaus wichtige Ziele, deren Erreichung von jedem Richter und jedem Strafgericht verfolgt wird. Die 3 Ziele sind:

a) Die Wahrheit

In einem Strafprozess soll die Wahrheit ans Licht kommen und amtlich durch ein Urteil festgestellt werden. Es soll also herausgefunden werden, was genau sich zugetragen hat, wie es dazu kam und warum und weshalb alles so geschah wie es geschehen ist und was die Tatbeteiligten so gedacht und vor allem was sie auch tatsächlich gewollt haben. Manche Prozesse dauern mitunter monatelang und Sachverständige geben ihre verschiedensten Gutachten währenddessen ab. Gerade in großen Prozessen nach Unglücksfällen, wie nach Flugzeugabstürzen, nach Bahnkatastrophen, bei eingestürzten Gebäuden oder dem Drama des Jahres 2010, bei dem schlimmen Desaster bei einer Großveranstaltung in Duisburg wobei 21 junge Menschen zu Tode kamen. Immer wird versucht die Wahrheit herauszufinden, die die W-Fragen abschließend beantwortet. Dies ist auch für die Hinterbliebenen und Angehörigen der Opfer von großer Bedeutung, da sie erst nachdem die Wahrheit über die Tat herausgefunden wurde genau wissen, unter welchen genauen Umständen ihre Angehörigen zu Tode kamen, wie es geschah und was die Motive des Täters waren. Eine Ausnahme vom Wahrheitsziel ist ein immer moderner werdender Deal zwischen dem Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten.

b) Die Gerechtigkeit

Das gesamte Verfahren soll gerecht und fair ablaufen. Es soll ordnungsgemäß nach den Regeln der Strafprozessordnung verlaufen und dem Angeklagten alle Prozessgrundrechte, wie beispielsweise ein rechtliches Gehör und damit auch das Recht auf das letzte Wort zugestehen.

Dem Angeklagten muss die Möglichkeit gegeben werden, sich während des Prozesses und vor Erlass des Urteils vor einem gesetzlichen, unparteiischen und unabhängigen Richter äußern zu dürfen um seine Sichtweise darstellen zu können und so einen Einfluss auf das Urteil zu haben. Diese Aussagen müssen bei der Urteilsfindung auch tatsächlich beachtet werden und dürfen nicht einfach ignoriert werden. Außerdem muss der Angeklagte über den Inhalt des Verfahrens und den Verfahrensablauf informiert werden, da er ein rechtlicher Laie ist und sich mit dem Recht ja sicher nicht auskennt. Des Weiteren hat er das Recht auf Akteneinsicht.

Das Urteil soll schließlich einen Ausgleich schaffen zwischen dem was der Täter getan hat und dem was er noch in seinem Leben erreichen und machen kann. Die Strafhöhe und die Tat müssen also wirklich rundum angemessen und verhältnismäßig sein. Allerdings wird beim Streben nach einem gerechten Verfahren auch das Ziel der Wahrheit eingeschränkt, denn diese wird nicht um jeden Preis erforscht. Steht nämlich einem Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, weil er mit dem Angeklagten verwandt, verlobt oder verschwägert ist, so darf er dieses nutzen und die Dinge, seien sie noch so entscheidend, für sich behalten. Bei Tatsachen die für ihn belastend sind ist dies selbstverständlich von Vorteil, allerdings kann sich dies auch nachteilig für das Urteil auswirken, da mit solch einer Verhaltensweise niemals der komplette Sachverhalt bzw. Tathergang aufgedeckt werden kann. Möglicherweise kann ein Laie auch nicht abschätzen ob die Information von enormer Bedeutung ist.

c) Der Rechtsfrieden

Das Strafverfahren erarbeitet in der Regel Fälle die als soziale Störfälle gelten. Bei den meisten Taten gibt es einen Geschädigten, der oftmals sogar bis an das Ende seiner Lebenszeit an den Folgen der Tat zehren wird, seien es psychische, physische oder auch finanzielle Schäden. Ein Prozess versucht hier wieder Frieden in die Welt zu bringen und wenn es schon nicht so kommt, dass sich alle wieder vertragen und in die Augen sehen können, so soll zumindest der Rechtsfrieden einkehren. Deswegen sind Urteile auch an einem bestimmten Punkt bindend und rechtskräftig, denn irgendwann muss einmal Ruhe zwischen den Beteiligten herrschen. Dem dienen auch die Verjährungsfristen. Ist eine Tat schon so lange her, so dass man sozial gesehen mehr kaputt machen würde, wenn man die Sache nochmals ausgräbt und beleuchtet, so gilt dann der Grundsatz: „Irgendwann muss Ruhe sein!“ Vergewaltigt ein Mann beispielsweise mit 18 Jahren eine Frau und wird dies erst 25 Jahre später aufgedeckt, so wirft dies dnn Mann, im Falle einer Verurteilung wahrscheinlich komplett aus der Bahn. Zu diesem Zeitpunkt seines Lebens ist er nun wahrscheinlich bereits verheiratet und hat eine eigene Familie gegründet, wahrscheinlich ist er berufstätig und steht auch finanziell gut dar. Er steht also mitten im Leben und soll nun von einem auf den anderen Tag, aus welchen Gründen auch immer, eine Straftat begangen haben. Dadurch würde sein Leben aus der Fugen geraten, somit ist die Verjährungsfrist sehr sinnvoll, so dass er nach so einer langen Zeit nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann. Dies ist allerdings nur der Fall wenn er rechtlich nicht weiter negativ aufgefallen ist und keine Vorstrafen hat, sonst sieht die Sache wohl anders aus.

Ein Gerichtsprozess versucht nun diese drei Ziele zu erfüllen. Allerdings sind diese in gewisser Weise konkurrierende Ziele. Also versucht ein Gerichtsprozess einen Ausgleich zwischen allen diesen Zielen zu erreichen. Das Verfahren wird in den vorgegebenen Linien des Strafverfahrensrechts ausbalanciert, wie dies Justitia mit ihrer Waage getan hat. In jedem Fall muss das Gericht aber die Grundrechte der Prozessbeteiligten wahren und ihnen ein qualifiziertes Verfahren bieten. Oft enden Prozesse mit Verfahrenseinstellungen, wie auch schon in so manchem großen Prozess, in dem es um große Wirtschaftsstraftaten ging. Die Ziele des Strafverfahrens wurden meist im großen Ganzen dennoch erfüllt, auch wenn man bei dem einen vielleicht Abstriche machen musste.

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