Das Medienrecht als Recht der Medienwirtschaft


Die Medienwirtschaft entwickelte sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten gewaltig und wird sich, wenn auch vielleicht mit kleinen Rückschlägen verbunden, in den kommenden Jahren noch weiterverbreiten. Unter den Medienbegriff fallen die verschiedensten Kanäle der Kommunikation, angefangen von den Zeitungen und dem klassischen Hörfunk über die weite und bunte Welt des Fernsehens bis hin zum New Business des Internetgewerbes. Gerade im Bereich des Internets sind die Zahlen der Unternehmensgründungen in die Höhe gesprungen, leider folgten nicht lange Zeit später auch die steigende Zahl der Unternehmensinsolvenzen. Dennoch - unter dem Strich blieb eine Vielzahl von Unternehmen erhalten, die auch eine große Zahl an Arbeitsplätzen bereithalten. Doch der Markt ist hart umkämpft, so wird von Experten erwartet, dass sich der Markt noch weiter konzentrieren wird, was bedeutet, dass noch so mancher Betrieb der Medienbranche auf der Strecke bleiben wird. Gerade in der Fernsehbranche geht es hier hart zur Sache, noch sind die öffentlich-rechtlichen Sender in der Marktführerstellung, aber die privaten Sender holen immer mehr auf und lenken den allabendlichen Fokus der Bevölkerung auf sich.

Im Bereich des klassischen Hörfunkes bekommen ebenso die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten starke Konkurrenz von den privaten Sendern, die gerade von den jüngeren Radiohörern eingeschaltet werden. Der Fortschritt hingegen ist die Herausforderung der Tageszeitungen und der Printmedien, denn heute lesen immer weniger Menschen Zeitungen und Zeitschriften auf Papier, da sich online-Angebote immer weiterentwickeln und verbreiten. Außerdem sind sie stets aktueller, als die erst aufwendig gedruckten und ausgetragenen Konkurrenten aus Papier. Dasselbe gilt für den Bereich der gedruckten Werbung, da viele Unternehmen heute ihr Werbebudget auf das Internet richten. Hier werden wohl nur die Unternehmen weiterkommen, die in heutiger Zeit die richtigen Schlüsse ziehen und sich entsprechend für die Zukunft rüsten. Das Medienrecht begleitet dieses weite und bunte Feld und gibt ihm einen Rahmen. Das Medienrecht schafft Klarheit und die Voraussetzungen, dass die Unternehmen der Medienwirtschaft mit Rechtssicherheit agieren und entsprechend wirtschaftlich handeln können. So ist es in Deutschland vorgeschrieben, dass der Staat den Rundfunk reguliert. Um als privates Unternehmen also eine Sendestudio betreiben zu können, braucht man somit eine Lizenz und eine vom Staat zur Verfügung gestellte Sendefrequenz.

Der Staat kontrolliert später beim laufenden Programm den Bereich der Werbung und hält ein Auge auf die Jugendschutzvorschriften, die schon im Grundgesetz, also in unserer Verfassung, die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit einschränken. Neben den nationalen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland kommen auch immer mehr Rechtsvorschriften der Organe der Europäischen Union in Umlauf. Zur Herstellung einheitlicher Lebensbedingungen und einer ausgeglichenen Wirtschaft werden von der Europäischen Union Richtlinien erlassen, die dann von den Mitgliedsstaaten in der nationalen Gesetzgebung zu beachten sind und auch umgesetzt werden müssen. Auch internationale Abkommen auf zwischenstaatlicher Ebene haben einen Einfluss auf das Medienrecht. So wirken einige völkerrechtliche Verträge, wie das Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen oder die Europäische Menschenrechtskonvention direkt auf das Medienrecht ein. Das Medienrecht tritt wegen der großen Bandbreite als Querschnittsrecht durch alle Rechtsgebiete auf. Es vereint die Vorschriften des Zivilrechts, des Öffentlichen Recht sowie des Medienstrafrechts, von dem die Urheberstrafrechtsnormen und die Strafvorschriften, wie Beleidigung und üble Nachrede am prominentesten sind.

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