Ganz allgemein lässt sich festhalten, dass das Urheberrecht die Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk schützen soll. Im Einzelnen kann dies vieles bedeuten. Der Urheber hat beispielsweise das alleinige Recht, sein Werk zu veröffentlichen. Weiterhin hat er ein Recht darauf, dass seine Urheberschaft anerkannt wird. Er kann jedoch selbst bestimmen, ob er bei der Veröffentlichung als Urheber genannt werden soll oder nicht. Weiterhin hat der Urheber die folgenden Rechte.
Er kann
die Entstellung seines Werkes verbieten
sein Werk vervielfältigen, verbreiten, ausstellen, öffentlich wiedergeben, vortragen, aufführen, vorführen, senden
sein Werk durch Bild- oder Tonträger wiedergeben
in die Bearbeitung oder Umgestaltung seines Werkes einwilligen
einem Anderen an seinem Werk Nutzungsrechte einräumen oder übertragen.
Aus dieser sehr umfänglichen Aufzählung lässt sich bereits erahnen, wie vielfältig die Rechte des Urhebers an seinem Werk sind. Entsprechend kann dieser es allein verwerten, um finanziellen Nutzen zu ziehen oder Teile seines Urheberrechts bzw. das ganze Urheberrecht übertragen.