Urheberrecht

Das Urheberrecht betrifft die Rechte des Urhebers an seinem künstlerischen Werk. Der Urheber eines Werkes erschafft es sozusagen mit seiner Geisteskraft und Kreativität. Das Werk im rechtlichen Sinne kann hierbei vieles umfassen. Die klassischen Beispiele sind insofern selbst komponierte Musik, eigene Malereien, sowie Filme oder Texte. In diesem Abschnitt wird genau erklärt, wodurch sich ein Werk im urheberrechtlichen Sinn kennzeichnet und wie es im Einzelnen geschützt werden kann. Dabei werden die einzelnen Arten separat aufgeführt und erläutert. Außerdem wird dargestellt, wie Urheberrechte wirtschaftlich verwertet werden können, was dabei zu beachten ist und wie sich der Urheber eines Werks gegen dessen unbefugte Nutzung wehren kann.

 

 

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