Die Verletzung von Urheberrechten und ihre Folgen


Die Verletzung von Urheberrechten kann auf verschiedene Arten erfolgen und viele Folgen nach sich ziehen. Es kann zum einen das originale Werk verändert, veröffentlicht oder genutzt werden, es kann aber auch einfach kopiert werden. Die Konsequenzen gliedern sich in die Teilbereiche des deutschen Rechts an sich ein. Es gibt zivilrechtliche, strafrechtliche und wettbewerbsrechtliche Folgen.

Die zivilrechtlichen Konsequenzen zielen vor allem darauf ab, den Urheber für die Verletzung seines Rechts zu entschädigen. Es gibt jedoch auch Ansprüche auf Unterlassung der Verletzung, die auch gerichtlich geltend gemacht werden können. Es erfolgt dann die Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.

Weiterhin gibt es die strafrechtlichen Konsequenzen. Diese haben eher die Bestrafung von Verletzungen zur Folge und sollen eine Abschreckung darstellen. Die Strafen ergeben sich direkt aus dem Urhebergesetz und nicht aus dem Strafgesetzbuch. Es sind Strafen von Geldstrafe bis hin zur dreijährigen Haftstrafe vorgesehen.

Die letzte Stufe der Folgen einer Urheberrechtsverletzung bilden die wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen. Diese sollen vor Nachteilen im Wettbewerb schützen, die durch die Nutzung fremder Urheberrechte entstehen. Ähnlich den zivilrechtlichen Folgen gibt es hier Schadensersatz- und Unterlassensansprüche.

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