Bedeutung und Regelung des Rechtsfahrgebotes


Die Straßenverkehrsordnung regelt, dass in Deutschland das sogenannte Rechtsfahrgebot gilt. Das heißt, dass Fahrzeuge in Deutschland die rechte Fahrbahnseite benutzen müssen. Dabei dürfen sie nicht auf den Seitenstreifen fahren, sondern immer auf der zum Fahren zugelassenen Fahrbahnhälfte. Das Rechtsfahrgebot besagt zum einen, dass in Deutschland prinzipiell rechts gefahren werden muss, ganz im Gegensatz zu zum Beispiel England, wo Linksverkehr herrscht. Zum anderen besagt es aber auch, dass alle Verkehrsteilnehmer sich immer möglichst auf der rechten Fahrbahn und auch dort möglichst weit rechts bewegen müssen. Das soll gewährleisten, dass dem entgegenkommenden Verkehr ausgewichen werden kann.

An unübersichtlichen Stellen

Das Rechtsfahrgebot gilt vor allem auch an unübersichtlichen Stellen. Das heißt, überall da, wo der Verkehr nicht übersichtlich ist, also zum Beispiel an Fahrbahnkreuzungen, in Kurven oder beim Überholen, ist das Rechtsfahrgebot besonders notwendig. So kann sich jeder Autofahrer an die rechte Fahrbahnhälfte halten, um Gegenverkehr vorbeizulassen.

Autobahnen

Das Rechtsfahrgebot gilt auch auf Autobahnen. Dort ist in der Regel, auch wenn die Autobahn mehrspurig ist, die rechte Seite zu befahren. Zum Überholen dürfen die anderen Fahrbahnen zwar genutzt werden. Sobald es aber möglich ist, soll wieder rechts eingeschert werden, um den überholenden und schnelleren Verkehr nicht zu beeinträchtigen.

Radfahrer

Auch Radfahrer müssen rechts fahren. Befindet sich neben der Fahrbahn rechts und links ein Fahrradweg, so müssen Radfahrer prinzipiell auf der rechten Seite fahren. Ausnahmsweise kann dies durch ein Schild abgeändert sein, dann können Fahrradfahrer auch mal auf der linken Seite fahren. Dann muss aber das Verkehrsschild „Radverkehr frei“ dort aufgestellt sein.

Auch wenn sich kein Fahrradweg neben der Fahrbahn befindet, sollen Radfahrer auf der rechten Seite fahren. Um den Verkehr nicht zu behindern, dürfen Radfahrer dann auch nicht nebeneinander fahren, sondern hintereinander. Nur wenn keine Fahrzeuge in Sicht sind und sie den Verkehr nicht behindern, dürfen sie auch nebeneinander fahren. Wenn sich ein Seitenstreifen rechts neben der Fahrbahn befindet, dürfen Radfahrer diesen benutzen. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn kein Radweg vorhanden ist, weil dort die Kraftfahrzeuge nicht fahren dürfen.

Kinder

Für Kinder bis zum achten Lebensjahr gilt zu ihrer Sicherheit, dass sie auf dem Bürgersteig fahren müssen. Sie dürfen die Straße auch zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer nicht benutzen. Kinder, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, dürfen auf dem Bürgersteig oder auf der Fahrbahn fahren. Trotzdem gilt auch hier, dass Kinder auf Fahrrädern rechts fahren müssen und die Fußgänger, falls sie auf dem Gehweg fahren, nicht behindern dürfen.

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