Handyverbot für Autofahren und Folgen der Nichtbefolgung


In der heutigen Zeit ist das Handy für Personen, die viel unterwegs sind und beruflich oder privat immer erreichbar sein wollen, nicht mehr wegdenkbar. Doch beim Autofahren kann Telefonieren eine Gefahrenquelle sein, da nicht mehr die ganze Konzentration aufs Fahren gerichtet ist und man zusätzlich beim normalen Telefonieren eine Hand besetzt hat, die man nicht zum Autofahren benutzen kann. Deshalb ist Telefonieren beim Autofahren in Deutschland verboten. Hält man diese Straßenverkehrsregel nicht ein, dann droht ein Bußgeld oder sogar Punkte beim Verkehrsregister in Flensburg, wegen derer man ab einer gewissen Anzahl sogar den Führerschein entzogen bekommen kriegen kann.

Handyverbot

Das Handyverbot gilt nicht, wenn man mit seinem Fahrzeug steht und dabei den Motor abgestellt hat. Hat man den Motor noch an und steht trotzdem, darf dennoch nicht telefoniert werden. Das Handyverbot gilt nur für Telefone, bei denen zwecks des Telefonats der Hörer aufgenommen oder gehalten werden muss. Dazu zählen auch Autotelefone. Freisprecheinrichtungen sind allerdings erlaubt, solange der Hörer dazu nicht aufgenommen oder gehalten werden muss. Auch das SMS-Schreiben ist beim Autofahren untersagt, weil auch dadurch der Hörer des Telefons oder das Handy in die Hand genommen werden muss und sich so nur noch mangelhaft auf den Straßenverkehr konzentrieren kann. Das Handyverbot für Fahrzeuge gilt auch für Radfahrer. Auch diese dürfen nicht während des Fahrens ein Handy benutzen, wenn sie den Hörer in die Hand nehmen müssen und damit freihändig fahren müssen. Das Benutzen einer Freisprechanlage hingegen ist auch hier zulässig.

Folgen des Verstoßes gegen das Handyverbot

Wird trotz des Handyverbotes ein Handy beim Fahren eines Kraftfahrzeuges benutzt, dann muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und zusätzlich mit einem Punkt im Verkehrsregister in Flensburg gerechnet werden. Das Benutzen eines Handys auf dem Fahrrad führt zu einem Bußgeld von 25 Euro.

Wenn wegen des Benutzens eines Handys auf dem Fahrrad oder als Fahrer eines Fahrzeugs ein Unfall geschieht, hat das die zivilrechtliche Folge, dass ein höherer Verursachungsbeitrag der Person, die telefoniert, angenommen werden kann. Diese wird dann stärker in die Haftung genommen.

Schlimmstenfalls hat das Telefonieren während der Fahrt auch strafrechtliche Konsequenzen. Werden Personen durch den Unfall, der wegen des Telefonierens geschehen ist, verletzt oder getötet, kann dies eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung zur Folge haben.

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