Deutschland ist eines der letzten Länder, auf denen auf Autobahnen noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet ist. Regelt also kein Schild eine Höchstgeschwindigkeit auf einer Autobahn, dann darf dort so schnell gefahren werden, wie man möchte.
Zulässige Geschwindigkeiten
Auf anderen Straßen hingegen gelten in Deutschland folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen: Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen alle Kraftfahrzeuge höchstens 100 km/h fahren, innerhalb geschlossener Ortschaften höchstens 50 km/h. Kraftfahrzeuge, die ein Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen haben, dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften nur 80 km/h, Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht nur 60 km/h fahren. Hinzu kommt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge mit Schneeketten. Diese dürfen höchsten 50 km/h fahren.
Regelungen durch Schilder
Andere Geschwindigkeitsbegrenzungen werden an der entsprechenden Stelle mit Schildern geregelt. Dabei sind die Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder rund mit einem roten Rand, in dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit in schwarzer Schrift steht. Zu unterscheiden sind diese Schilder von Schildern über die Richtgeschwindigkeit. Diese sind blau und quadratisch und sollen dem Autofahrer eine Empfehlung geben, welche Geschwindigkeit auf der jeweiligen Strecke am besten zu fahren ist. Sie sind nicht verbindlich.
Mindestgeschwindigkeiten werden auch durch ein Schild geregelt. So ist es zum Beispiel besonders auf Autobahnen wichtig, dass nicht Fahrzeuge, die eine gewisse Mindestgeschwindigkeit nicht besitzen, dort fahren. Diese Schilder sind rund und blau und haben in weißer Schrift die Mindestgeschwindigkeit angegeben.
Zusätzlich gibt es auch in bestimmten Zonen eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Diese kommt in der Regel in Wohngebieten vor, dort steht dann ein quadratisches Schild mit einem runden, roten Kreis, in der die zulässige Höchstgeschwindigkeit für diese Zone steht. Dies ist immer eine Tempo-30-Zone.
Wenn ein Schild nicht mehr gilt, dann ist die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder durch ein weiteres Schild aufgehoben, und zwar regelmäßig auch ein rundes, mit durchgestrichener Geschwindigkeitsbegrenzung in grau. Das Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit ist gekennzeichnet durch ein blaues durchgestrichenes Schild für die Mindestgeschwindigkeit. Das Tempo-30-Zonen-Schild wird aufgehoben durch ein durchgestrichenes Schild.
Zur Orientierung können sich Geschwindigkeitsbegrenzungen auch aufgemalt auf der Fahrbahn befinden. Zusätzlich muss aber ein Schild die Geschwindigkeitsbegrenzung noch regeln. Neuerdings kann es zusätzlich Warntafeln geben, die die Geschwindigkeit der fahrenden Kraftfahrzeuge messen und auf einer elektronischen Tafel anzeigen. Dadurch wird man dann gewarnt, wenn man zu schnell fährt.
Allgemeine Gebote
Neben den konkreten Geschwindigkeitsbegrenzungen sieht das Gesetz noch vor, dass jede Person nur so schnell fahren darf, dass sie ihr Fahrzeug ständig beherrscht. Das gilt vor allem bei schwierigen und unübersichtlichen Stellen. Auch wenn die Sicht- und Straßenverhältnisse durch die persönlichen Fähigkeiten oder das Wetter eingeschränkt sind, muss die Geschwindigkeit angepasst werden.
Auch darf die Geschwindigkeit nicht zu gering sein. Sie darf vor allem den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigen. Trotzdem muss die Bremsbereitschaft immer vorhanden sein und gegebenenfalls vorhandene Bremswege den Straßenverhältnissen angepasst sein. Es gilt, dass wenn die Sichtweite auf Grund von Wetterverhältnissen nicht höher als 50 m ist, auch nicht mehr als 50 km/h gefahren werden darf.
Folgen von zu schnellem Fahren
Hält man die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht ein und wird etwa durch einen Blitzer oder durch die Polizei entdeckt, dann können Bußgeld oder Strafen fällig werden. Ist die Geschwindigkeitsüberschreitung nur gering, dann wird ein Bußgeld zu zahlen sein. Bei einer höheren Überschreitung drohen Punkte beim Punktesystem in Flensburg, die eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen können, wenn eine bestimmte Punktegrenze erreicht ist. Fährt man zu schnell und gefährdet damit den Leib oder das Leben anderer Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert, dann kann sogar eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegen.