Verkehrsregeln: Richtiges Verhalten beim Überholen


Fährt ein Fahrzeug langsamer als erlaubt, dann bietet sich das Überholen dieses Fahrzeugs an. Überholvorgänge habe gerade dann, wenn es sich um eine einspurige Fahrbahn handelt und der Überholende dadurch auf die Gegenfahrbahn fahren muss und zusätzlich mit relativ hoher Geschwindigkeit fährt, ein hohes Gefährdungspotential. Deshalb regelt die Straßenverkehrsordnung auch, wie man sich richtig bei Überholvorgängen verhalten muss.

Richtiges Verhalten des Überholenden

Grundsätzlich soll man nur überholen, wenn während des kompletten Überholvorgangs der Gegenverkehr nicht eingeschränkt wird. Zusätzlich soll die Geschwindigkeit des Überholenden wesentlichen höher sein als die desjenigen, der überholt wird. Das soll gewährleisten, dass der Überholvorgang möglichst schnell erledigt ist und etwaiger Gegenverkehr nicht behindert wird.

Auch der nachfolgende Verkehr darf durch den Überholvorgang nicht gefährdet werden. So muss sowohl zu dem Überholenden als auch zu etwaigen anderen Verkehrsteilnehmern genügend Sicherheitsabstand eingehalten werden. Auch beim Wiedereinscheren muss darauf geachtet werden, dass der Überholte nicht beeinträchtigt wird, zum Beispiel dadurch nicht, dass er wegen des Überholenden abbremsen muss.

Um anzukündigen, dass überholt werden möchte, muss der Blinker gesetzt werden. Dies ist sowohl vor dem Überholen als auch beim Einscheren notwendig, damit der nachfolgende und entgegenkommende Verkehr den Überholvorgang als solchen einordnen kann. Auf Landstraßen bietet es sich an, den Überholvorgang auch mit dem Aufblenden von Fernlicht zu kennzeichnen. Dies ist grundsätzlich erlaubt. Es muss aber darauf geachtet werden, dass der entgegenkommende Verkehr durch das Benutzen des Fernlichts nicht geblendet wird.
Überholen bedeutet in der Regel das Linksüberholen. Rechts überholen ist wegen dem Rechtsfahrgebot in der Regel verboten. Falls aber eine Person links abbiegen möchte und deshalb blinkt, seine Geschwindigkeit verringert und sich links einordnet, dann darf dieses Fahrzeug auch rechts überholt werden.

Richtiges Verhalten des Überholten

Auch der Überholte muss, wenn er überholt wird, besonders achtsam sein. Er darf auf keinen Fall seine Geschwindigkeit während des Überholvorgangs erhöhen, da sonst die Gefahr besteht, dass der Überholende an dem Überholten nicht vorbeikommt, der Überholvorgang zu lange dauert oder der Überholende seine Geschwindigkeit unangemessen erhöhen muss. Wenn sich der Überholvorgang nicht auf einer Autobahn abspielt, dann kann der Überholte zur Sicherheit des Überholenden auch den Seitenstreifen benutzen, um ihn vorbei zu lassen. Er muss gegebenenfalls seine Geschwindigkeit mindern, um die Sicherheit des Überholvorgangs zu gewährleisten.

Überholverbote

An besonders unübersichtlichen Stellen ist das Überholen grundsätzlich verboten. Das Überholverbot kann durch ein Schild gekennzeichnet sein. Dies ist rund mit einem roten Rand, in dem Schild befindet sich eine Abbildung von überholenden Fahrzeugen. Aber auch wenn kein Überholverbotsschild vorhanden ist, darf nur bei übersichtlichen Stellen überholt werden. So zum Beispiel nicht kurz vor einer Kurve, bei der der Überholende nicht sehen kann, ob er mit Gegenverkehr zu rechnen hat.

Die Stellen, wo wegen unübersichtlicher Verkehrslage nicht überholt werden kann, variieren auch nach den Sichtverhältnissen. Wenn die Sichtweite beispielsweise nicht so hoch ist, so dass der Gegenverkehr nicht erkennbar ist, darf nicht überholt werden. Ebenso wenn ein Überholvorgang wegen unsicherer Straßenverhältnisse, wie zum Beispiel wegen der Gefahr des Aquaplaning, zu gefährlich ist.

Folgen des Fehlverhaltens

Hält man die Vorschriften zum richtigen Überholen nicht ein, dann begeht man einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Dieser kann mit einem Bußgeld oder Punkten im Verkehrsregister in Flensburg geahndet werden.

Zusätzlich zählt das Falschfahren bei Überholvorgängen auch zu den sogenannten sieben Totsünden, die eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs begründen. Fährt man also bei Überholvorgängen falsch und gefährdet dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder eine Sache von bedeutendem Wert, dann kann man mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

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