Wie wird ein Fahrzeug richtig abgeschleppt und was sind die Folgen mangelnder Sicherung?


Fahrzeuge, die im Straßenverkehr sind und auf Grund eines Schadens oder eines Unfalls liegen bleiben, müssen aus dem Straßenverkehr herausgebracht werden, um dem nachfolgenden Verkehr wieder ungehindertes Fahren zu ermöglichen. Man kann ein Fahrzeug durch ein Abschleppunternehmen abschleppen lassen, aber auch selbst mit einem Abschleppseil einen Wagen abschleppen. Gerade wenn man selbst sein Fahrzeug abschleppt, müssen viele Sicherheitsregeln beachtet werden. Schließlich kann man mit dem abzuschleppenden Fahrzeug nun nur noch erheblich langsamer fahren und ist auch, besonders wenn zwei Fahrzeuge hintereinander gebunden sind, besonders lang.

Abschleppen auf Autobahnen

Bleibt man mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn liegen, ist das Abschleppen besonders gefährlich. Nicht nur das Anbringen der Abschleppgerätschaften, sondern auch das Fahren mit einem abgeschleppten Wagen selbst birgt die Gefahr, von anderen Verkehrsteilnehmern nicht gesehen zu werden. Deshalb ist es unbedingt notwendig und auch vorgeschrieben, beim Abschleppen eines Fahrzeugs das Warnblinklicht zu benutzen und, wenn vorhanden, beim Anlegen der Abschleppgerätschaften eine Warnweste zu tragen.

Die Autobahn muss an der nächsten Ausfahrt sofort verlassen werden. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die besonderen Gefahren, die vor allem durch die Schnelligkeit auf Autobahnen entstehen, zu umgehen. Vor allem sind auch die wechselseitigen Überholvorgänge und das Einscheren gefährlich, denn Autofahrer können eventuell, auch wenn ein Warnblinklicht eingeschaltet ist, nicht erkennen, ob dort abgeschleppt wird. Scheren sie zwischen dem abschleppenden und abgeschleppten Wagen ein, kann dies zu einem gravierenden Umfall führen.

Abschleppen außerhalb von Autobahnen

Außerhalb von Autobahnen soll ebenfalls das Warnblinklicht eingeschaltet werden. Es darf auch nicht auf eine Autobahnauffahrt gefahren werden. Krafträder, wie zum Beispiel Motorräder oder Mofas, dürfen nicht abgeschleppt werden.

Folgen von mangelnder Sicherung

Wenn man die Verkehrsregeln zum Abschleppen nicht einhält und auf Grund dessen geschieht ein Unfall, dann kann dies zu einer alleinigen Haftung des Verkehrsteilnehmers führen, der sich verkehrswidrig verhalten hat. Das heißt, dass bei einer zivilgerichtlichen Klage auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld keine Haftungsverursachung des anderen Verkehrsteilnehmers eingerechnet wird, sodass die verkehrswidrig verhaltene Person keinen Schadensersatzanspruch hat und den Schaden des anderen selbst zahlen muss.

Ebenso kann bei einem schweren Unfall, bei dem Personen verletzt oder getötet werden, eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung vorliegen, weil man die Verkehrsregeln zum Abschleppen nicht beachtet hat und damit fahrlässig Körper und Leben anderer verletzt hat.

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