Verbot von Rennen und Erlaubnis von Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen


Bei Rennen mit Kraftfahrzeugen können durch die Schnelligkeit der Fahrzeuge enorme Gefahren für Verkehrsteilnehmer bestehen. Gewöhnliche öffentliche Straßen sind von ihrer Lage und ihrem Ausbau nicht dazu geeignet, Rennen mit Kraftfahrzeugen Stand zu halten und Gefahren zu minimieren. Deshalb ist es in Deutschland verboten, Rennen mit Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr durchzuführen.

Verbot von Rennen und Erlaubnis von Veranstaltungen

Grundsätzlich sind Rennen verboten. Erlaubt sein können aber andere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen. Dazu benötigt man aber in der Regel eine Erlaubnis, weil häufig durch die Veranstaltung der Verkehr durch die Fahrweise der betroffenen Fahrzeuge oder der Teilnehmer eingeschränkt wird.

Für die Straßenbenutzung zu anderen Zwecken als zum gewöhnlichen Straßenverkehr muss bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung eingeholt werden. Die Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach dem Vorhaben und liegt im Ermessen der Behörde. Sie kann unter Abwägung der Gefahren und Vorteile der Veranstaltung die Erlaubnis erteilen oder versagen.

Verantwortlich für eine erlaubte Veranstaltung ist der Veranstalter. Er ist Ansprechpartner der Behörde und muss für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung sorgen. Dazu zählen die Wahrung der Sicherheit sowie die Einhaltung etwaiger erteilter Auflagen oder Bedingungen, die zur Durchführung der Veranstaltung von der Behörde erteilt worden sind.

Genehmigungsbedürftig ist auch die Benutzung von Fahrzeugen, deren Abmessung oder Gewicht die im Gesetz zugelassene Größe überschreitet oder Fahrzeuge, deren Sichtfeld eingeschränkt ist. Die Zulassungsbehörde prüft dann auf Antrag, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist und die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet ist.

Folgen der Nichteinhaltung

Veranstaltet man im öffentlichen Straßenverkehr ein Rennen mit Kraftfahrzeugen, dann stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar. Dafür ist dann ein Bußgeld von 40 Euro fällig. Gleiches gilt für die Nichtanmeldung von Veranstaltungen, die erlaubnispflichtig sind. Zusätzlich bekommt man jeweils einen Punkt im Verkehrsregister in Flensburg dafür. Beantragt man keine Erlaubnis für ein Kraftfahrzeug, dessen Abmessung oder Gewicht die im Gesetz zugelassene Größe überschreitet, dann kann dafür ebenfalls ein Bußgeld von 40 Euro fällig werden und zusätzlich ein Punkt in Flensburg auferlegt werden.

Wer ein Rennen auf einer öffentlichen Straße durchführt, der riskiert zusätzlich eine Verurteilung vor dem Strafgericht. Wenn andere Personen durch das Rennen tatsächlich verletzt oder sogar getötet werden, dann kann dies zu einer Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung führen. Wegen fahrlässiger Körperverletzung kann man mit einer Strafe bis zu drei Jahren oder mit einer schuldangemessen Geldstrafe rechnen, wegen fahrlässiger Tötung sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe.

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