Wie parkt man richtig ein?


Die Straßenverkehrsordnung gibt Anleitung, wo geparkt werden darf und wie lange. Zusätzlich sagt sie aber auch, wie eingeparkt werden soll und vor allem wer das Recht auf eine Parklücke hat. Dies ist häufig Streitgegenstand, wenn es zwei Fahrzeugführer auf ein und denselben Parkplatz abgesehen haben.

Vorrang bei einer Parklücke für zwei Autofahrer

In der Straßenverkehrsordnung steht, dass derjenige Vorrang hat in eine Parklücke hineinzufahren, der sie zuerst unmittelbar erreicht. Daran hindert es nichts, wenn der, der zuerst an der Parklücke war, an der Parklücke vorbei fährt um in die Parklücke hineinzufahren oder einzuparken. Das gilt sowohl, wenn seitwärts, aber auch wenn rückwärts eingeparkt werden soll.

Blockieren von Parklücken

Es ist nicht erlaubt, sich in eine Parklücke zu stellen und sie für jemanden zu blockieren, damit dieser dort parken kann. Jedoch ist es schwer, wenn jemand eine Parklücke blockiert, das zu verhindern. Schließlich kann man die blockierende Person nicht einfach umfahren. Wenn man dies tut, dann macht man sich sogar gegebenenfalls der Nötigung strafbar. Wenn der Person dabei etwas passiert, sie sich zum Beispiel verletzt, kann sogar eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung vorliegen.

Aber auch die Person, die die Parklücke freihält, kann sich strafbar machen. Wenn sie dort zum Beispiel mit einem Einkaufswagen steht und der Autofahrer deshalb nicht in die Parklücke fahren kann, daran also gehindert wird, dann könnte dies schon den Straftatbestand der Nötigung erfüllen. Wenn sie dort aber alleine als Person steht, dann gibt es kaum eine Handhabe, die Person dort wegzubekommen.

Parken auf privaten Parkplätzen

Auf allen privaten Parkplätzen haben die Eigentümer das Hausrecht. Das heißt, dass zum Beispiel auf Supermarktparkplätzen oder Tiefgaragen von Warenhäusern die Eigentümer das Recht haben, zu bestimmen, wer dort parken darf und wer nicht. Sie können einer Person auch für den Parkplatz ein Hausverbot erteilen, so dass sich Personen, falls sie den Parkplatz erneut betreten, des Hausfriedensbruchs strafbar machen. Ebenso sind sie berechtigt, Gebühren für das Parken zu erheben.

Wenn man in ein privates Parkhaus fährt, dann schließt man in der Regel einen Vertrag mit dem Parkhausbetreiber ab. Die Einigung kommt dann zur Stande, wenn man beim Hineinfahren in das Parkhaus einen Chip oder eine Karte zieht und die Schranke passiert. Dabei verpflichtet man sich die vereinbarte Parkgebühr zu zahlen und der Parkhausbetreiber verpflichtet sich, einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen. Manchmal geht die Verpflichtung des Parkhausbetreibers auch noch weiter: Häufig sind solche privaten Parkhäuser videoüberwacht oder verfügen über Wachpersonal. Das heißt, dass man, falls das eigene Fahrzeug im Parkhaus, etwa durch eine dritte Person, eine Beschädigung erlangt, die Parkhausbetreiber dafür haftbar machen kann, wenn dies vertraglich so vereinbart wurde. Häufig geschieht dies durch allgemeine Geschäftsbedingungen, die im Parkhaus beim Hineinfahren in das Parkhaus aushängen.

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