Verkehrsregeln: Richtig Fahren an Ampelanlagen und die Sorgfaltspflichten


Wenn man bei einer Ampel die Straßenverkehrsordnung nicht beachtet, zum Beispiel wenn man über rot fährt, dann hat das mitunter schwere ordnungswidrigkeitsrechtliche Konsequenzen. Deshalb ist es notwendig, wenn man auf deutschen Straßen fährt, zu wissen, wie man an einer Ampel richtig fährt.

Wechsellichtzeichen

Die Wechsellichtzeichen rot, gelb und grün signalisieren, wann gefahren werden darf. Rot heißt im Allgemeinen „Halt vor der Kreuzung“, gelb heißt „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“ und grün heißt „Der Verkehr ist freigegeben“. Es gibt Lichtzeichen, also Ampeln, die alle drei Farben anzeigen können, aber auch welche nur mit rot und grün, sodass keine Gelb-Phase angezeigt wird. Ebenso gibt es Lichtzeichen nur mit Grün, zum Beispiel den grünen Abbiegepfeil.

Zusätzlich gibt es auch für besondere Fahrzeuge auf den Straßen besondere Wechsellichtzeichen. So ist es üblich, dass es Zeichen für Busse gibt, insbesondere wenn eine Straße eine extra Bus-Spur hat, auf der nur Busse fahren dürfen. Auch der Schienenverkehr auf öffentlichen Straßen, so zum Beispiel die Straßenbahn, hat eigene Wechsellichtzeichen. Diese spielen für den Autofahrer keine Rolle und gelten nur für diese besonderen Fahrzeuge.

Für Fußgänger und Radfahrer gibt es ebenfalls gesonderte Wechsellichtzeichen an einer Fußgängerampel. Besondere Beachtung muss eine Ampel für einen Radfahrer haben, an der nicht ein Radfahrer als Ampelzeichen aufleuchtet, sondern ein Fußgänger. Bei solch einem Lichtzeichen muss der Radfahrer vom Fahrrad absteigen und darf nur über die Ampel schieben. Wenn ein Lichtzeichen mit einem Radfahrer für einen Radfahrer aufleuchtet, dann darf er auch über die Ampel fahren.

Besondere Lichtzeichen für Autofahrer

Bei einem grünen Leuchtpfeil an einer dreifarbigen Ampel darf der abbiegende Fahrer fahren und kann davon ausgehen, dann der entgegenkommende Verkehr halten muss, weil er rot hat. Das heißt, er muss also nicht dem entgegenkommenden Verkehr vor dem Abbiegen die Vorfahrt gewähren, sondern hat selbst freie Fahrt.

Wenn ein grüner Leuchtpfeil, der neben einer normalen Ampelanlage steht und einfeldig ist, alleine aufleuchtet, dann heißt das für den Abbiegenden, dass er abbiegen kann, obwohl die Hauptampel für die Geradeausfahrer rot anzeigt. Einfeldig heißt, dass es bei dem Leuchtpfeil nicht drei Farben, also grün, gelb und rot, gibt, sondern nur grün, wenn er aufleuchtet.

Sorgfaltspflichten

In der Straßenverkehrsordnung steht ausdrücklich, dass die oben genannten Leuchtzeichen nicht von der Sorgfaltspflicht entbinden. Das heißt, dass auch wenn die Ampel grün zeigt, darauf geachtet werden muss, dass die Kreuzung frei ist. Es kann zum Beispiel sein, dass sich durch Rückstau an einer Ampel Fahrzeuge noch auf der Kreuzung befinden, obwohl die Ampel schon rot anzeigt. Dann muss mit Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer eventuell zum Fahren bis auf die nächste Grünphase gewartet werden.

Im Normalfall kann man davon ausgehen, dass sich die anderen Verkehrsteilnehmer verkehrsgetreu verhalten und die Ampelphasen richtig einhalten. Dennoch kann es auch sein, dass Fahrer aus Unachtsamkeit oder Stress die Ampelphase nicht beachten und bei gelb oder rot noch auf die Kreuzung fahren. Deshalb ist es auch unter diesem Gesichtspunkt wichtig, dass man als vorausschauender Fahrer sich vor einer Kreuzung noch einmal versichert, dass diese frei ist.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel