Gründe für das Abschleppen eines Autos und seine Folgen


Wenn man falsch parkt dann ist es möglich, von der Stadt abgeschleppt zu werden. Dies ist in der Regel aber nur dann der Fall und auch nur dann rechtmäßig, wenn ein verhältnismäßiger Grund dafür besteht. Der Grund kann aber schon in der Missachtung der Rechtsordnung liegen oder darin, dass durch das Falschparken eine Gefahr für die Rechtsordnung besteht.

Abschleppgrund

Grundsätzlich muss ein Grund für das Abschleppen vorliegen. Im Polizeirecht muss der Grund darin liegen, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht. Vor allem ist ein Grund zu bejahen, wenn durch das Falschparken Gefahren geschaffen werden, so zum Beispiel, wenn man in einer Feuerwehreinfahrt oder auf einer Bahnschiene parkt.

Es können aber auch banalere Gründe zum Abschleppen vorliegen. So zum Beispiel, wenn man durch das Parken Schilder missachtet oder wenn durch langes verkehrswidriges Parken andere Verkehrsteilnehmer dauerhaft ausgeschlossen werden, den Parkplatz zu benutzen.
Grundsätzlich gilt aber auch, dass das Abschleppen immer verhältnismäßig sein muss. Verhältnismäßig heißt vor allem, dass es das mildeste Mittel sein muss. Es muss also immer abgewogen werden, ob das Abschleppen angemessen ist und der Zweck nicht außer Verhältnis zum Mittel steht.

Problematisch ist dies zum Beispiel in den Konstellationen, wenn Parkverbotsschilder erst nachträglich aufgestellt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn auf einem ausgewiesenen Parkplatz gebaut werden soll und für eine bestimmte Zeit dort keine Autos parken sollen. Was aber, wenn Autos schon dort stehen, bevor das Schild aufgestellt wird? Dann hat der Fahrzeughalter in der Regel keine Chance, das Parkverbotsschild mitzubekommen.

In der Rechtsprechung hat sich der Grundsatz herauskristallisiert, dass jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet ist, zu überprüfen, ob er sich auch beim Parken verkehrsgerecht verhält. Deshalb ist man auch verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob sein Wagen noch ordnungsgemäß geparkt ist. Es ist deshalb nicht sinnvoll, etwa für mehrere Wochen in den Urlaub zu fahren und sein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu parken. Hier kann immer die Situation auftauchen, dass das Parken kurzfristig nicht erlaubt ist. Jedoch darf nicht von einen auf den anderen Tag abgeschleppt werden. So ist zwar unter den verschiedenen Gerichten umstritten, wie lange ein Fahrzeug unbeaufsichtigt parken darf, bevor es zu einer Abschleppmaßnahmen kommen kann, jedoch sind drei bis vier Tage Wartezeit immer angemessen. Wenn ein Fahrzeug sofort nach Aufstellung des Schildes abgeschleppt wird, ist dies in der Regel unverhältnismäßig und rechtswidrig.

Um einem Abschleppen zu entgehen, hilft es in der Regel auch nicht, einen Zettel an die Windschutzscheibe zu kleben, etwa mit der Telefonnummer oder dem Grund, warum man dort dringend falsch parkt. Außer, wenn es möglich ist, die Person innerhalb von fünf Minuten zu erreichen und sie dann auch sofort zur Stelle ist, um das Fahrzeug wegzufahren, kann es möglich sein, dass ein Abschleppen unverhältnismäßig wäre.

Folgen

Die Folge des Abschleppens ist es, dass dem Fahrzeugführer die Kosten auferlegt werden. Summieren sich die Kosten für Abschleppvorgang und etwaige Verwahrung des Fahrzeugs auf einem dafür ausgewiesenem Parkplatz und dazu noch ein Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit, können diese bald mehr als 100 Euro betragen. Der Abschleppvorgang wird in der Regel von einem Abschleppunternehmen ausgeführt, das als Verwaltungshelfer für die Stadt handelt. Hält man eine Abschleppmaßnahmen für unrechtmäßig, dann kann gegen den Kostenbescheid eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Dieses überprüft dann die Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahmen. Stellt das Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit fest, dann wird der Kostenbescheid aufgehoben.

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