Sind Geräte zur Warnung von Radarmessung in Deutschland erlaubt?


Um zu schnell fahrende Personen auch ohne Einsatz von Polizeibeamten zu verfolgen, gibt es die Radarüberwachung mit „Starenkasten“ in Deutschland. Damit werden Personen, die die Geschwindigkeit überschreiten, durch ein Radargerät aufgenommen und von ihnen ein Foto gemacht. Dieses Foto gilt dann als Beweis dafür, dass die Person zu schnell gefahren ist. Außerdem gibt es auch Laserpistolen, die von eine Beamten der Ordnungsbehörde gehalten werden und am Straßenrand zu schnelle Autofahrer aufnehmen. Mit dem heutigen Stand der Technik ist es aber möglich, Geräte im Auto zu installieren, die vor einem Radargerät oder einer Laserpistole warnen oder solche Aufnahmen stören.

Verbot des Kaufes

Der Kauf eines Radarwarngerätes oder eines zur Störung der Aufnahme ist grundsätzlich verboten. Es ist sittenwidrig, weil dadurch die Strafverfolgung und die Wahrung der Rechtsordnung gefährdet werden. Kauft man dennoch solch ein Gerät, ist der Vertrag nichtig und gilt als nicht zur Stande gekommen.

Auch der Kauf von Antiblitzfolien ist wegen Sittenwidrigkeit verboten. Antiblitzfolien sind Folien, die auf Kennzeichen geklebt werden können und das Blitzlicht, das ein Foto ermöglicht, reflektiert. So kann das Kennzeichen auf dem Foto nicht gelesen werden. Alternativ gibt es statt der Folie auch ein Spray zum Aufsprühen. Auch der Kauf des Sprays ist nicht erlaubt. Dadurch wird nämlich verhindert, dass die Strafverfolgungsbehörde oder die Ordnungswidrigkeitsbehörde den Halter des Fahrzeugs ermitteln kann.

Verbot der Benutzung

Da dies aber noch keine rechtlichen Konsequenzen mit sich führt, ist auch das Mitführen und Benutzen solch einer Warneinrichtung in Deutschland verboten. Es ist nicht nur verboten eine Einrichtung zur Anzeige von Radaranlagen mit sich zu führen, sondern auch Einrichtungen, die die Anzeige der Geschwindigkeitsmessung stören, mit sich zu führen. Das sind sogenannte Radar- und Laserstörgeräte. Ebenso ist das Benutzen einer Antiblitzfolie nicht erlaubt, da so die Identifizierung des Fahrzeughalters nicht möglich ist.

Folgen der Verwendung

Werden diese Geräte oder die Antiblitzfolie dennoch mitgeführt oder verwendet, wird dafür ein Bußgeld von 75 Euro fällig. Zusätzlich bekommt man dafür Punkte in Flensburg, und zwar im Vergleich recht viele, nämlich 4 Punkte. Die Punktzahl ist so hoch angesetzt, weil die Verhinderung der Strafverfolgung ein starker Eingriff in die Rechtsordnung ist und damit die Rechtsverfolgung erschwert wird.

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