Regelungen zum richtigen Halten und zum Halteverbot


Wenn man mit seinem Fahrzeug nur für kurze Zeit bis zu drei Minuten anhalten möchte, etwa um sein Fahrzeug zu beladen oder etwas abzuladen, dann parkt man nicht, sondern hält nur. Aber auch das Halten ist nicht überall erlaubt. Entweder ist es auf Grund der Stelle, wo gehalten werden soll, schon untersagt, oder Schilder regeln ein Halteverbot.

Halteverbote durch Gesetz

Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass das Halten grundsätzlich auf unübersichtlichen Straßen, auf Bahnübergängen, auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen und auf Feuerwehrzufahrten verboten ist. Zusätzlich ist auch nach dem allgemeinen Rücksichtsnahmegebot das Halten da unzulässig, wo andere Verkehrsteilnehmer gestört oder gefährdet werden.

Halteverbotsschilder

Zusätzlich kann ein Halteverbot auch durch Schilder geregelt sein. Es gibt zwei verschiedene Arten von Halteverbotsschildern. Das absolute Halteverbot und das eingeschränkte Halteverbot. Das Schild zum absoluten Halteverbot ist blau, hat einen roten Rand und ist mit einem roten Kreuz in der Mitte durchgestrichen. Das Schild zum eingeschränkten Halteverbot hat kein rotes Kreuz, sondern nur einen roten Querstrich in der Mitte. Im absoluten Halteverbot ist es gänzlich untersagt zu halten. Im eingeschränkten Halteverbot gilt, dass gehalten werden darf, allerdings nur bis zu drei Minuten. Alle Be- und Entladegeschäfte müssen zügig innerhalb von dieser Zeit durchgeführt werden.

Zusätzlich gibt es auch Zonen, in denen ein Halteverbot gilt. Eine Halteverbotszone ist ein quadratisches weißes Schild, auf dem ZONE steht und ein Halteverbotsschild abgebildet ist. Dies bedeutet, dass in der ganzen Zone, für die das Schild gilt, das Halten verboten ist. Wenn die Zone wieder aufgehoben wird, findet man das gleiche Schild am Ende der Zone durchgestrichen. Dann darf wieder nach den allgemeinen Regeln gehalten werden.

Häufig ist das Halten auch nur auf bestimmten Streifen oder zu bestimmten Zeiten erlaubt. Dann befindet sich unter dem Halteverbotsschild entweder ein Schild, durch das zum Beispiel nur das Halten auf dem Seitenstreifen verboten ist oder ein Schild mit einer Zeitangabe, in der halten erlaubt oder verboten ist. Ebenso kann das Halten für Bewohner der Gegend erlaubt sein, wenn sie für die Straße den jeweiligen Parkausweis führen. Dann müssen die Bewohner in die Windschutzscheibe des PKW ihren Parkausweis für das Gebiet legen, um den kontrollierenden Behörden zu zeigen, dass sie dort parken dürfen. Solch ein Parkausweis kann bei der Stadt beantragt werden und ist in der Regel kostenpflichtig.

Verstöße

Verstöße gegen ein Halteverbot können zu Bußgeldern führen. In extremen Fällen, dann zum Beispiel, wenn vor einer Feuerwehreinfahrt gehalten wird, kommt auch ein Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeugs in Betracht, wenn sich der Fahrzeugführer nicht am Fahrzeug befindet. Dann müssen neben dem Bußgeld für das Falschparken auch noch die Abschleppgebühren bezahlt werden.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel