Wie hält und parkt man richtig?


Wer sein Auto auf öffentlichen Verkehrsflächen abstellen möchte, der muss sich an die Straßenverkehrsregeln zum Halten und Parken halten. Man unterscheidet Halten und Parken darin, dass Halten nur das kurze stehenbleiben, etwa für drei Minuten, zum Beispiel zum Entladen oder Beladen bedeutet und Parken, wenn man sein Fahrzeug für längere Zeit abstellt.

Richtiges Halten

Halten ist im Grunde überall dort erlaubt, wo man aus Rücksicht zu den anderen Verkehrsteilnehmern niemanden einschränkt oder gefährdet. In der Straßenverkehrsordnung sind außerdem Situationen geregelt, in denen das Halten nicht zulässig ist. Das ist vor allem an engen und unübersichtlichen Stellen, auf Bahnübergängen, vor Feuerwehreinfahrten, auf Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen der Fall.

Zusätzlich können Halteverbote auch durch Schilder geregelt sein. Man unterscheidet zwischen Schildern, die das Halten generell verbieten, nämlich das absolute Halteverbot, und Schildern, die das Halten nur innerhalb von drei Minuten erlauben. Dies bezeichnet man dann als eingeschränktes Halteverbot, das erste als absolutes Halteverbot.

Parken

Parken ist das Abstellen von Kraftfahrzeuge länger als drei Minuten. Parken ist grundsätzlich unzulässig, wenn der Verkehr behindert wird. So verbietet die Straßenverkehrsordnung das Parken vor Kreuzungen oder Einmündungen bis zu je fünf Metern davor, das Parken vor Grundstücksein- und Ausfahrten und das Parken vor abgesenkten Bordsteinkanten.

Wenn ein Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von über 2 Tonnen hat, gelten für diese noch mal gesonderte Regeln fürs Parken. Sie dürfen nämlich in reinen Wohngebieten, Sondergebieten zur Erholung, Kurgebieten oder Klinikgebieten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens nicht parken. Auch an Feiertagen dürfen sie dort nicht Parken. Dies soll verhindern, dass sich vor allem LKW dort zur Nacht oder über Feiertage hinstellen und gegebenenfalls Fahrer dort übernachten und so Parkplätze und Verkehr behindern.

Ebenso kann ein Parkverbot auch durch Schilder geregelt sein. Wo das Halten durch Halteverbotsschilder untersagt ist, ist grundsätzlich auch das Parken untersagt. Dort darf dann auch nicht geparkt werden, auch wenn es nur ein eingeschränktes Halteverbotsschild ist. Auf ausgewiesen Parkplätzen kann das Parken nur mit Zahlung einer Parkgebühr erlaubt sein. Dann muss ein Parkschein bei einem Parkscheinautomaten gezogen werden, der für eine bestimmte Zeit das Parken erlaubt. Ebenso gibt es Parkplätze, die das Parken nur für eine bestimmte Zeit erlauben. Dafür ist es dann notwendig, eine Parkscheibe in das Fenster des parkenden Autos zu legen, um anzuzeigen, wie lange man dort schon parkt.

Verstöße

Verstöße gegen Park- oder Halteverbote können zu Bußgeldern führen. In extremen Fällen, dann zum Beispiel, wenn vor einer Feuerwehreinfahrt geparkt wird, kommt auch ein Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeugs in Betracht. Dann müssen neben dem Bußgeld für das Falschparken auch noch die Abschleppgebühren bezahlt werden. Dieser Geldbetrag kann schnell über 100 Euro betragen, weil sowohl Gebühren für das Abschleppen als auch für das Aufbewahren des Fahrzeugs anfallen.

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