Regelung zur Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen


Wenn Kinder in einem Kraftfahrzeug mitfahren, dann sind diese besonders zu sichern. Ein einfaches Anschnallen der Kinder reicht wegen ihrer Größe häufig nicht aus, um diese bei einem Unfall genügend zu schützen. Deshalb hat der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung geregelt, wie Kinder in Kraftfahrzeugen zu befördern sind und welche Sicherheitsmaßnahmen benötigt werden.

Sicherheitsregeln für das Befördern von Kindern

Kinder dürfen im Alter bis zu drei Jahren grundsätzlich nur dann in einem PKW befördert werden, wenn für sie ein Sicherheitsgurt vorhanden ist. Kinder, die älter als drei Jahre sind dürfen nur auf dem Rücksitz befördert werden und müssen dabei, damit sie keinen Kindersitz benötigen, schon über 150 cm groß sein.

In der Regel dürfen Kinder, die unter zwölf Jahren alt sind oder unter 150 cm groß sind, in einem PKW nur mit einem entsprechenden Kindersitz mitfahren. Solch ein Kindersitz, im Gesetz Rückhalteeinrichtung genannt, soll das Kind, das meist bis zum zwölften Lebensjahr zu klein ist, um durch einen einfachen Sicherheitsgurt gesichert zu werden, vor dem Durchrutschen durch den Sicherheitsgurt hindern. Welche Anforderungen der Kindersitz haben muss, ist in einer Richtlinie geregelt. Gängige Kindersitze, gegebenenfalls TÜV-Geprüft, genügen in der Regel den Anforderungen, die an einen Kindersitz vom Gesetzgeber gestellt werden. Kinder die entweder über zwölf Jahre alt oder über 150 cm groß sind dürfen auch auf dem Vordersitz sitzen. Hier gilt trotzdem natürlich die Sicherheitsgurtpflicht.

Auf Fahrrädern ist die Mitnahme von Kindern auf entsprechenden Fahrradsitzen für Kinder erlaubt, wenn diese unter sieben Jahren sind. Der Fahrer muss dabei mindestens 16 Jahre alt sein. Hier muss besonders auf die Einrichtung für den Kindersitz geachtet werden, denn die Füße des Kindes dürfen auf keinen Fall in die Speichen des Fahrrads geraten können.

Ebenso ist es möglich, Kinder in einem Fahrradanhänger mitzunehmen. In solch einen Anhänger dürfen bis zu zwei Kinder, die jünger als sieben Jahre alt sind, mitgenommen werden. Auch hier muss der Fahrer des Fahrrads mindestens 16 Jahre alt sein. Falls ein Kind behindert ist, darf es auch noch auf dem Fahrrad in einem entsprechenden Sitz oder in einem Anhänger mitgenommen werden, wenn es älter als sieben Jahre ist.

Folgen mangelnder Sicherung des Kindes

Sichert man das Kind in einem Kraftfahrzeug oder einem Fahrrad nicht richtig, dann verhält man sich zunächst ordnungswidrig. Wird man dabei erwischt, dann hat dies in der Regel ein Bußgeld von 30 Euro bei einem Kind oder 35 Euro bei mehreren Kindern zu Folge. Wenn sogar ein Unfall geschieht und man sein Kind nicht ordnungsgemäß gesichert hat und es deshalb verletzt wird, kann sogar eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen oder bei einer Tötung des Kindes eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen folgen.

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