Steigt man in sein Auto ein und möchte losfahren, gilt es auf die anderen Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen. Das fängt schon beim Einsteigen in den Wagen an. So muss man dort schon eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen, indem man darauf achtet, dass durch das Öffnen der Tür keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden. Gleiches gilt für das Aussteigen aus einem PKW. Auch dort ist darauf zu achten, dass nicht etwa durch ein plötzliches Aufreißen der Tür ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.
Ausparken
Fährt man los und will aus einer Parklücke auf die Straße fahren, dann hat man dem fließenden Verkehr Vorfahrt zu gewähren. Man muss sich also durch Rück- und Seitenspiegel und durch einen Blick nach Hinten vergewissern, dass durch das Ausparken keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Ebenso ist beim Ausparken durch das angemessene Setzen des Blinkers den anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren, dass man ausparken will. Nur so können sich andere darauf einstellen.
Aus einer Einfahrt raus fahren
Wenn man aus einer Einfahrt auf eine Straße fährt, dann muss man grundsätzlich den vorüberfahrenden Verkehr vorbei lassen. Dies stellt manchmal Probleme dar, da nicht selten rückwärts aus einer Einfahrt hinausgefahren wird oder die Sicht wegen der umliegenden Bebauung oder Bepflanzung schlecht ist.
Deshalb ist es sinnvoll, so langsam wie möglich aus einer Einfahrt zu fahren und sich langsam heranzutasten. Das Gesetz besagt nämlich, dass derjenige, der aus einer Einfahrt fährt, sich so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Im Ergebnis heißt das, dass man regelmäßig alleine haftet, wenn es durch das Hinausfahren aus einer Einfahrt zu einem Unfall kommt. Es kann nämlich immer dann unterstellt werden, dass sich nicht so verhalten worden ist, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war.
Sind die Sichtverhältnisse so schlecht, dass man nicht weiß, ob man den vorüberfahrenden Verkehr behindert, dann muss man sich sogar einweisen lassen. Man muss also den Mitfahrer oder gegebenenfalls auch Passanten bitten, dass sie einweisen. Gleiches gilt auch für das Fahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg. Ebenso ist es Pflicht, das Hinausfahren rechtzeitig anzuzeigen, also den Blinker zu setzen, um so den anderen Verkehrsteilnehmern seine Absicht hinauszufahren zu zeigen. Beachtet man diese Regeln nicht, dann haftet man bei einem Verkehrsunfall für den Schaden einer anderen Person verstärkt und muss gegebenenfalls auch den ganzen Schaden selbst ersetzen. Ebenso drohen dann ein Bußgeld oder Punkte im Verkehrsregister in Flensburg. Gefährdet man sogar andere Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert, dann kann sogar eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gegeben sein.