Richtig Fahren an Ampeln für Autofahrer und die Folgen bei Zuwiderhandlungen


Ampeln regeln den Straßenverkehr auf Kreuzungen. Es ist besonders wichtig, die einzelnen Ampelphasen einzuhalten, damit es zu keinem Unfall auf einer Kreuzung kommt. Hält man sie nicht ein, dann drohen ein Bußgeld und zusätzlich eine Eintragung von Punkten im Verkehrsregister in Flensburg. Wie man sich genau an einer Ampel verhalten darf, wann man noch fahren darf und wann nicht, wird hier erläutert.

Wechsellichtzeichen

Im Normalfall sind auf einer Kreuzung die Ampeln mit den Farben rot, gelb und grün zu sehen. Grün steht für „Der Verkehr ist freigegeben“, gelb steht für „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“ und rot steht für „Halt vor der Kreuzung“. Grundsätzlich sind also diese Anweisungen zu beachten. Ist eine Ampel mal ausgeschaltet, etwa weil diese kaputt ist oder weil diese zu später Stunde aus ökonomischen Gründen von der Stadt ausgeschaltet wird, dann gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln, wenn keine Beschilderung für diesen Fall vorhanden ist.

Zusätzlich gibt es noch die Ampel für Autofahrer mit einem Grünpfeil. Dieser besagt, dass abgebogen werden kann, ohne auf den entgegenkommenden Verkehr zu achten und diesem Vorfahrt zu gewähren, weil diese jetzt rot haben. Ein alleiniger Grünpfeil nach rechts neben einer normalen Ampel besagt, dass auch abgebogen werden kann, wenn für den geradeausfahrenden Verkehr rot angezeigt wird. Hier muss allerdings vor dem Abbiegen gehalten werden, um sich zu vergewissern, dass die Kreuzung tatsächlich frei ist.

Trotz der ausgiebigen Regelung durch eine Ampel muss an einer Kreuzung noch die Sorgfaltspflicht eingehalten werden, sich zu vergewissern, ob die Kreuzung tatsächlich frei ist. Sie kann nämlich dann nicht frei sein, wenn sich andere Verkehrsteilnehmer nicht an die Ampelphasen halten, aus technischen Gründen ein Defekt an der Ampel vorliegt, sodass beide Richtungen „grün“ anzeigen oder sich ein Rückstau auf der Kreuzung gebildet hat und die Autofahrer die Kreuzung deshalb nicht rechtzeitig verlassen konnten.

Folgen bei Zuwiderhandlungen

Hält man sich nicht an diese Vorschriften, dann hat dies ordnungsrechtliche Konsequenzen. Wer ein rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt, der muss mit einem Bußgeld von 90 Euro und drei Punkten im Verkehrsregister in Flensburg rechnen. Wenn dabei sogar eine konkrete Gefahr für eine Sachbeschädigung bestand, dann ist ein Bußgeld von 200 Euro fällig, vier Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer eintretenden Sachbeschädigung droht ein Bußgeld von 240 Euro, vier Punkte in Flensburg und ebenfalls ein Monat Fahrverbot.

Überfährt man eine rote Ampel, die schon länger als eine Sekunde rot zeigt, erhöhen sich die Strafen. Dann folgt schon ohne Gefährdung ein Bußgeld von 200 Euro, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Tritt eine konkrete Gefährdung einer Sachbeschädigung ein, dann beträgt das Bußgeld 320 Euro, man erhält vier Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei einer eintretenden Sachbeschädigung erhöht sich das Bußgeld noch einmal auf 360 Euro.

Wer bei einem Grünpfeil nicht hält, bevor er abbiegt, der muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und drei Punkten in Flensburg rechnen. Kommt es sogar zu einer Gefährdung anderer Fahrzeugführer, dann kann ein Bußgeld von 100 Euro und ebenfalls drei Punkte in Flensburg die Folge sein.

Zusätzlich zu den ordnungswidrigkeitsrechtlichen Folgen können auch strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen eintreten. So kann wegen eines Verstoßes und einer darauf beruhenden Verletzung oder Tötung eines anderen Menschen eine Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung folgen. Ebenso muss man, wenn man die Verkehrsregeln hier missachtet, für Schäden aufkommen und Schadens- und Schmerzensgeld an die verletzte oder geschädigte Person zahlen.

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