Verkehrsregeln beim Fahren auf mehrspurigen Fahrbahnen


Fährt man mit einem Kraftfahrzeug auf einer Straße, wo mehrere Fahrbahnen zur Verfügung stehen, dann gilt auch hier das sogenannte Rechtsfahrgebot. Das heißt, dass auch bei mehrspurigen Fahrbahnen möglichst die rechte Fahrbahn benutzt werden soll.

Abgewichen werden von dieser Regel kann aber, wenn es die Verkehrslage und Verkehrsdichte rechtfertigt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn sich auf der rechten Fahrbahn auf Grund der Dichte des Verkehrs Fahrzeugschlangen gebildet haben, die sich insgesamt langsamer bewegen als erlaubt. Dann ist es erlaubt auf der links davon liegenden Fahrbahn diese Fahrzeugschlangen zu überholen. Beim Überholvorgang gelten die allgemeinen Verkehrsregeln zum Überholen. Vor allem ist dort äußerste Vorsicht einzuhalten.

Fahren bei mehrspurigen Fahrbahnen

Eine Ausnahme vom Rechtsfahrgebot auf mehrspurigen Fahrbahnen gibt es auch, wenn sich Kraftfahrzeug innerorts auf einer mehrspurigen Fahrbahn bewegen, die ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Spezielle Verkehrsschildern regeln diese Ausnahme für gewöhnlich.

Auf Straßen, die vier Fahrbahnen haben und durch Fahrbahnbegrenzungen durch gestrichelte Linien voneinander getrennt sind, dürfen nur die beiden rechten Seiten benutzt werden. Die beiden linken Fahrbahnen sind allein für den Gegenverkehr da. Hier darf nicht überholt werden und damit auf die Gegenfahrbahn gefahren werden. Das gleiche ist anzunehmen bei sechsspurigen Fahrbahnen. Dort sind die drei rechten Fahrbahnen zum Fahren und die drei linken Fahrbahnen für den Gegenverkehr.

Manche Straßenführungen sehen es auch vor, dass die Anzahl der Fahrbahnen für die jeweilige Richtung wechselt. So kann es sein, dass eine Straße streckenweise eine Fahrbahn aufweist und sich dann in zwei aufteilt und später wieder einspurig wird. Gegensätzlich verhält sich dazu der Gegenverkehr. Dann ist jeweils beim Einfädeln in die einspurige Fahrbahn das sogenannte Reißverschlussverfahren zu wählen, so dass abwechselnd die links und rechts fahrenden Kraftfahrzeugführer auf die einspurige Straße fahren können.

Verhalten beim Nebeneinanderfahren

Besondere Vorsicht ist außerdem immer beim Wechseln eines Fahrstreifens zu beachten. Dann nämlich ist die Gefahrenlage relativ hoch, weil der von hinten kommende Verkehr beachtet werden muss. Dieses ist durch Blinkzeichen vor dem Fahrbahnwechsel deutlich anzukündigen. Rechts darf grundsätzlich nicht überholt werden. Eine Ausnahme davon wird aber gemacht, wenn die vordere Person links abbiegen möchte und sich deshalb links einordnet. Dann darf ausnahmsweise auch links überholt werden.

Nichteinhalten der Regeln

Hält man diese Straßenverkehrsregeln nicht ein und kommt es deshalb zu einer Gefährdung von Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert, dann droht sogar eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Die bloße Nichteinhaltung der Verkehrsregeln, ohne dass eine Gefährdung vorliegen muss, führt in der Regel zu einem Bußgeld oder zu Punkten im Verkehrsregister in Flensburg. Auch zivilrechtlich gerät man stärker in die Haftung, wenn durch die Nichteinhaltung der Verkehrsregeln ein Unfall geschieht und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

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