Richtiges Verhalten am Fußgängerüberweg und Folgen bei Verstößen


Als Autofahrer hat man an einem Fußgängerüberweg grundsätzlich dem Fußgänger, der die Straße überqueren möchte, den Vorrang zu gewähren. Das bedeutet, dass man als Autofahrer, wenn ein Fußgänger bei einem Fußgängerüberweg zu sehen ist, nur mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heranfahren darf und darauf achten muss, ob ein Fußgänger diesen überqueren will.

Verhaltensregeln

Grundsätzlich ist den Personen Vorrang zu gewähren, die den Fußgängerüberweg erkennbar überqueren wollen. Dazu zählen vor allem Fußgänger, aber auch Rollstuhlfahrer oder Radfahrer. Radfahrer müssen bei einem Fußgängerüberweg allerdings absteigen und ihr Rad über den Überweg schieben. Wenn nicht sicher ist, ob ein Fußgänger den Überweg überqueren möchte oder nicht, dann muss der Autofahrer im Zweifel warten und sich vergewissern, ob der Fußgänger den Weg überqueren möchte oder nicht.

Staut sich der Verkehr bei einem Fußgängerüberweg, dann darf nicht auf dem Fußgängerüberweg gehalten werden. Es muss so gefahren werden, dass jederzeit ein Fußgänger den Überweg überqueren kann. Ebenso darf auf einem Fußgängerüberweg nicht überholt werden. Ansonsten würde eine zu große Gefahr für Fußgänger entstehen, weil die Verkehrslage dort zu unübersichtlich werden würde.

Diese Regeln gelten nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer, wenn der Fußgängerüberweg auch über einen sich auf der Straße befindenden Streifen für Radfahrer verfügt oder Radfahrer auf der Straße fahren dürfen. Dann haben auch Radfahrer dem Fußgänger, wenn er den Überweg überqueren möchte, Vorrang zu gewähren und müssen sich rechtzeitig vergewissern, ob ein Fußgänger den Überweg überqueren möchte. Auch der Radfahrer muss seine Geschwindigkeit reduzieren und notfalls warten.

Folgen bei Verstößen

Wenn ein Autofahrer nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an einen Fußgängerüberweg heranfährt, obwohl ein Fußgänger den Überweg überqueren zu wollen scheint, dann kann dies zu einem Bußgeld von 80 Euro führen. 80 Euro sind ebenfalls fällig, wenn auf einem Fußgängerüberweg überholt wird oder ein Fußgänger nicht der Vorrang gewährt wird. Zusätzlich führen diese Verstöße zu jeweils 4 Punkten im Verkehrsregister in Flensburg. Wird bei stockendem Verkehr auf dem Fußgängerweg gestanden, dann kann das zu einem Bußgeld von 5 Euro führen.

Bei Verstößen, die eine Verletzung von Rechten einer anderen Person zur Folge hat, etwa einen materiellen oder körperlichen Schaden, ist die sich fehlverhaltende Person schadensersatzpflichtig. Zusätzlich droht eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung einer Körperverletzung.

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