Verkehrsregeln: Pflicht zur Beleuchtung am Tag und die Folgen mangelnder Beleuchtung


Beleuchtungen an Fahrzeugen dienen der Sicherheit im Straßenverkehr. Gerade wenn es dunkel ist, aber auch wenn die Wetterverhältnisse nicht optimal sind, sind Fahrzeuge ohne eingeschaltete Beleuchtung häufig schwer erkennbar und sind damit ein Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer. In einigen europäischen Ländern ist deshalb die Beleuchtung auch am Tage Pflicht.

Keine Pflicht in Deutschland bei Tageslicht

In Deutschland hingegen besteht grundsätzlich keine Pflicht, bei Tag die Beleuchtung einzustellen. Allerdings besteht die Pflicht dies bei Dämmerung, bei Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen zu tun. Grundsätzlich liegt die Entscheidung gerade bei schlechten Sichtverhältnissen beim Fahrer des Fahrzeugs, ob das Einschalten des Lichtes erforderlich ist oder nicht. Gerade wenn nicht klar ist, ob die Sichtverhältnisse so schlecht sind, dass andere Verkehrsteilnehmer nur noch schlecht andere Fahrzeuge erkennen können, ist vorsorglich das Licht einzuschalten. Vor allem wenn durch Schnee, Regen oder Nebel die Sichtweite stark eingeschränkt ist. Zusätzlich gibt es für solche Wetterverhältnisse auch die Nebelscheinwerfer, die bei diesem Wetter noch stärker zu sehen sind als das normale Abblendlicht. Diese dürfen dann auch eingeschaltet werden.

Deshalb muss auch jeder Fahrzeugführer seinen Wagen soweit in Schuss halten, dass die notwendige Beleuchtung funktioniert. Dazu gehört, dass generell die Lampen des Lichtes funktionsfähig sind, aber auch, dass das Fahrzeug nicht so verschmutzt ist, dass das Licht nur noch eingeschränkt zu erkennen ist.

Es reicht auch nicht aus, dass man lediglich das Standlicht benutzt. Dieses ist ausdrücklich nur dafür geeignet, parkende Fahrzeuge sichtbar zu machen, aber nicht für fahrende Fahrzeuge. Das Standlicht muss dann benutzt werden, wenn Gefahren durch haltende Fahrzeuge vorliegen. Das ist laut Straßenverkehrsordnung dann der Fall, wenn Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften halten oder parken. Innerhalb geschlossener Ortschaften muss kein Standlicht eingeschaltet werden. Dort ist in der Regel die Straßenbeleuchtung ausreichend.

Für Krafträder, also vor allem Motorräder und Mofas, gibt es in Deutschland hingegen eine Beleuchtungspflicht bei Tag. Dies ist deshalb so, weil Krafträder per se schon durch ihre geringe Größe leicht übersehen werden können und so für die Fahrer besonders hohe Gefahren bestehen, die durch ausreichende Beleuchtung gemindert werden können.

Folgen mangelnder Beleuchtung

Wenn die Beleuchtung nicht den im Gesetz vorgeschriebenen Vorschriften entspricht, dann kann das, besonders wenn daraufhin tatsächlich ein Unfall geschieht, gravierende Folgen haben. Wird man zunächst nur ohne Licht erwischt, ohne dass schon eine konkrete Gefährdungslage eingetreten ist, kann dies zur Zahlung eines Bußgeldes führen. Das ist vor allem dann gegeben, wenn die notwendigen Beleuchtungseinrichtungen im Fahrzeug nicht funktionieren, weil sie defekt oder verdeckt sind.

Wenn es auf Grund einer mangelnden Beleuchtung sogar zu einem Unfall kommt, dann kann dies sich für den sich verkehrswidrig verhaltenen Fahrer sehr negativ auswirken. Zivilrechtlich muss er eventuell komplett haften und kann sich nicht auf eine Mitverantwortung des anderen Fahrers berufen. Strafrechtlich kann dies ebenso Folgen haben, zum Beispiel ist es möglich, dass man wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft wird, wenn durch den Unfall eine andere Person verletzt wird. Eine fahrlässige Sachbeschädigung hingegen ist nicht strafbar.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel