Pflicht zum Helm und zum Sicherheitsgurt sowie die Folgen eines Verstoßes


In Deutschland ist es Pflicht, dass Personen in einem Kraftfahrzeug angeschnallt sind. Das gilt aber nur insoweit, wie Sicherheitsgurte für die jeweiligen Fahrzeugtypen in Deutschland vorgeschrieben sind. Welche Fahrzeuge Sicherheitsgurte benötigen schreibt vor allem die Straßenverkehrsordnung vor.

Personenkraftwagen

Bei gewöhnlichen Kraftfahrzeugen muss sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer auf dem Vordersitz und die Beifahrer auf der Rückbank einen Sicherheitsgurt angelegt haben. Dies dient dem körperlichen Schutz der Insassen und dem wirtschaftlichen Schutz der Gesellschaft. Ausnahmsweise braucht ein Sicherheitsgurt in einem PKW nicht angelegt werden, wenn die Gefahr eines Unfalls nicht groß ist und auch nicht zu einem hohen Schaden führen kann. Das ist der Fall bei Fahren mit Schrittgeschwindigkeit, bei Rückwärtsfahrten oder bei Fahrten auf Parkplätzen.

LKW und Lastwagen

Auch für LKW gilt sowohl für den Fahrer als auch für den Beifahrer eine Anschnallpflicht. Aus Sicherheitsgründen ist es deshalb in der Regel auch verboten, auf der Ladefläche Personen mitzuführen. Dort ist regelmäßig auch kein Sicherheitsgurt vorhanden, sodass den Personen bei einem Unfall gravierende körperliche Schäden bevorstehen würden.

Busse

Für Reisebusse gilt die Anschnallpflicht ebenfalls. Jede Person in einem Reisebus muss sich anschnallen. Deshalb dürfen in einem Reisebus auch nicht mehr Personen als Plätze vorhanden befördert werden, denn diese können sich dann nicht anschnallen. Für Linienbusse ist keine Anschnallpflicht vorgesehen, dort dürfen also auch mehr Personen befördert werden, als Sitzplätze vorhanden sind.

Andere Personenbeförderung

Taxifahrer und Mietwagenfahrer sind in der Regel von der Sicherheitsgurtpflicht ausgeschlossen. Wenn sie allerdings nicht im Sinne ihrer Tätigkeit fahren, also Leerfahrten tätigen, müssen auch diese mit einem Sicherheitsgurt angeschnallt sein.

Hunde im PKW

In einigen europäischen Staaten herrscht auch für Hunde eine Anschnallpflicht. In Deutschland besteht diese per se nicht. Allerdings muss der Hund, auf welche Weise auch immer, so gesichert sein, dass er nicht ins Fahrergeschehen eingreifen kann und den Fahrer ablenken oder stören kann. Das kann auch durch eine Hundekiste im Kofferraum oder eben durch einen Anschnallgurt, die es als Hundesicherheitsgurt im Einzelhandel zu kaufen gibt, gewährleistet werden.

Folgen von mangelnder Benutzung des Sicherheitsgurts

Wird der Sicherheitsgurt nicht benutzt, obwohl eine Pflicht dazu besteht, dann kann dieses Verhalten mit einem Bußgeld von 30 Euro belegt werden. Geschieht ein Unfall und sind Personen im PKW nicht ordnungsgemäß angeschnallt, dann ist es möglich, dass die Versicherung für den Schaden nicht vollkommen aufkommt und ein Teil des Schadens selbst bezahlt werden muss.

Helmpflicht

Für bestimmte Fahrzeuge in Deutschland besteht eine Helmpflicht. Besondere Verpflichtungen bestehen in der Regel für alle offenen Kraftfahrzeuge, also Kleinkrafträder. Dabei gilt die Helmpflicht in der Regel nicht nur für den Fahrer dieses Fahrzeugs, sondern auch für seinen Beifahrer.

Helmpflichtige Fahrzeuge

Die Helmplicht gilt für Krafträder. Das sind vor allem Motorräder, Mofas und andere zweirädrige motorbetriebene Räder. Hat das Kraftrad einen Beiwagen, dann muss auch der Beiwagenfahrer einen Helm tragen. Das gilt nur für die Krafträder, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h haben.

Für Fahrräder hingegen gibt es in Deutschland noch keine Helmpflicht. Seit Jahren wird diese allerdings in der Politik diskutiert, um schwerwiegende Kopfverletzungen bei einem Unfall zu vermeiden. In anderen europäischen Staaten, so zum Beispiel in vielen skandinavischen Staaten, gibt es eine Helmpflicht für Radfahrer schon. Für gewöhnliche Autofahrer besteht keine Helmpflicht. Nur bei außerordentlichen Fahrern, wie zum Beispiel Rennfahrern, ist für das Rennen eine Helmpflicht vorgesehen.

Folgen eines Verstoßes gegen die Helmpflicht

Wird man beim Fahren eines Kraftrades ohne Sicherheitshelm erwischt, dann hat das neben der immensen Gefahr von körperlichen Schäden ordnungswidrigkeitsrechtliche Folgen. Das mangelnde Tragen eines Helmes kann mit einem Bußgeld von 15 Euro belegt werden. Falls ein Unfall ohne Tragen eine Sicherheitshelms geschieht und dadurch körperliche Schäden entstehen, wird der dadurch Geschädigte eventuell nicht komplett von der Versicherung entschädigt und muss einen Teil des Schadens selbst bezahlen. Werden sogar Kinder nicht mit einem vorgeschriebenen Schutzhelm auf einem Kraftrad gesichert, kann das Bußgeld sogar 40 Euro und bei mehreren Kindern 50 Euro betragen.

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