Verkehrsregeln: Welche Möglichkeiten gibt es zum Parken?


In Innenstädten oder stark frequentierten Gegenden kann man häufig nicht umsonst parken. Das Parken ist dort kostenpflichtig, man zahlt indem man eine Parkuhr oder einen Parkscheinautomaten bedient. Man kann dann für eine in der Regel begrenzte Zeit einen Parkschein kaufen oder die Parkuhr einstellen. Beim Halten, Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen muss man weder Parkschein noch Parkuhr betätigen. Dies spielt sich ja auch in der Regel in einem Zeitraum von nur wenigen Minuten ab.

Parken mit Parkschein

Bei einem Parkscheinautomaten kauft man einen Parkschein und zahlt pro Zeiteinheit einen gewissen Geldbetrag. Man sollte also, bevor man den Parkschein kauft, einschätzen, wie viel Zeit man benötigt und für diese Zeit dann einen Parkschein kaufen. Häufig ist die Zeit, für die man einen Parkschein kaufen kann, auch begrenzt. Dies soll dazu dienen, auch anderen Fahrern die Möglichkeit zu geben dort parken zu können.

Hat man einen Parkschein gekauft, dann muss man diesen sichtbar in die Windschutzscheibe legen. So kann der kontrollierende Beamte sehen, dass man dort für das Parken bezahlt hat. Legt man den Schein nicht sichtbar hin oder fällt er beispielsweise von dem Armaturenbrett, wenn man die Tür des PKW zumacht, dann gilt das so, als hätte man nicht bezahlt. Schließlich ist es Bedingung, den Parkschein sichtbar in die Windschutzscheibe zu legen.

Parken mit Parkuhr

In eine Parkuhr schmeißt man Geld, um für die Parkdauer zu bezahlen. Auch dort kann man für eine bestimmte Zeit parken und muss sich vorher überlegen, für wie lange man dort parkt. Wenn die Parkuhr abgelaufen ist, dann darf man dort nicht mehr parken. Jetzt könnte man denken, es sei sinnvoll, wenn die Parkuhr abgelaufen ist, einfach wieder Geld hineinzuschmeißen und dann noch weitere Zeit dort zu parken. Das ist in der Regel nicht erlaubt, wenngleich dies schwer sein wird zu kontrollieren. Die beschränkte Parkzeit ist dafür da, anderen Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit zu geben, dort zu parken.

Mindestvoraussetzung ist es also eigentlich, den Parkplatz kurz zu verlassen, gegebenenfalls einmal um den Block zu fahren und erneut dort zu Parken (in der Hoffnung, dass der Parkplatz noch frei ist).

Parken im Parkhaus oder auf abgezäunten Parkplätzen

Es gibt auch kostenpflichtige Parkplätze, die durch eine Schranke gesichert sind, die man nur passieren darf, wenn man beim Reinfahren einen Parkschein zieht und beim Rausfahren den schon bezahlten Parkschein in den Automaten hineingibt. Dort ist es in der Regel üblich, bevor man nach dem Parken ins Auto steigt, an einem Automaten für die dort gestanden Zeit zu bezahlen. Es wird also nicht wie bei den anderen Varianten vor dem Parken, sondern erst danach gezahlt. Ebenso verhält es sich, wenn man in einem kostenpflichtigen Parkhaus parkt.

Parken mit Parkscheibe

Eine Parkscheibe hat man im Gegensatz zu den anderen Varianten bei sich. Auf der Parkscheibe stellt man die Zeit ein, zu der man angefangen hat zu parken. Es handelt sich dabei in der Regel um Parkplätze, die eine bestimmte Zeitbegrenzung zum Parken haben. Dort muss man nicht fürs Parken bezahlen, allerdings nach einer bestimmen Zeit wieder wegfahren. Tut man das nicht, dann parkt man falsch. Ist der Parkplatz zum Beispiel auf zwei Stunden begrenzt und man stellt die Parkscheibe auf elf Uhr ein und wird um halb zwei kontrolliert, ist es zu spät. Die Zeit ist seit einer halben Stunde abgelaufen und man bekommt, wenn man kontrolliert wird, ein Ticket mit einem Bußgeld unter die Windschutzscheibe geheftet. Gegen diesen Bußgeldbescheid kann man, wenn man ihn für unrechtmäßig hält, Widerspruch einlegen. Andernfalls ist er zu bezahlen.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel