Wie groß muss der Sicherheitsabstand zweier Fahrzeuge sein?


Um Auffahrunfälle zu vermeiden muss beim Führen eines Kraftfahrzeuges der Abstand zum vorherigen Fahrzeug der Fahrgeschwindigkeit angepasst werden. In der Regel soll der Abstand so groß sein, dass auch bei plötzlichem Abbremsen des vorderen Fahrzeuges noch rechtszeitig angehalten werden kann.

Höhe des Abstands

Wann der Abstand so hoch ist, dass man noch rechtzeitig anhalten kann, falls der Vordermann bremst, ist im fließenden Straßenverkehr manchmal schwer zu ermitteln. Als Faustformel gilt, dass der Bremsweg so lang sein sollte wie die gefahrene Geschwindigkeit geteilt durch zehn zum Quadrat. Das heißt zum Beispiel für eine Geschwindigkeit von 50 km/h: 50 geteilt durch 10 sind 5. Das zum Quadrat ergibt 25. Das heißt der Bremsweg ergibt hier 25 m.

Für den Abstand, den man dann zum vorderen Fahrzeug einhalten muss, ist nicht genau der Wert maßgebend, da das vordere Fahrzeug ja auch noch beim Bremsen eine gewisse Geschwindigkeit fährt und so der Bremsweg nicht direkt der Abstand zum Fahrzeug ist. Deshalb sagt man als Faustformel, dass man als Sicherheitsabstand immer den halben Tachowert einhalten sollte. Fährt man 100 km/h, dann sollte man einen Abstand von 50 m einhalten. Innerorts, wenn die Geschwindigkeit in der Regel nicht mehr als 50 km/h beträgt, reicht allerdings schon ein Sicherheitsabstand von ca. 15 m.

Diese Faustformeln für den Sicherheitsabstand gelten aber nur, wenn die Sichtverhältnisse einwandfrei sind. Schließlich kommt bei schlechteren Sichtverhältnissen gegebenenfalls eine schlechtere Reaktionsmöglichkeit dazu, die den Bremsweg oder den Anfang des Bremsens verzögern kann. Dort gilt, dass individuell zu ermitteln ist, ob der Abstand groß genug ist oder nicht. In der Regel gilt, lieber einen zu großen Abstand zum Vordermann zu wählen, als einen zu geringen.

Besondere Sicherheitsabstände gelten für Fahrzeuge, die besonders langsam fahren. So zum Beispiel für Lastkraftwagen oder Transporter, die eine nur geringe Höchstgeschwindigkeit haben. Auch dazu zählen Lastkraftwagen, die besonders lang sind. Diese müssen zu dem Fahrzeug vor ihnen immer so viel Sicherheitsabstand halten, dass ein überholendes Fahrzeug jederzeit einscheren kann. Wegen ihres großen Gefährdungspotentials müssen solche Kraftfahrzeuge, die ein Gesamtgewicht von über 3,5 Tonne haben und mehr als 50 km/h fahren können auch auf Autobahnen immer einen Abstand von mindestens 50 m einhalten.

Folgen von zu kleinem Abstand

Hält man den notwendigen Abstand nicht ein, dann verstößt man zunächst einmal gegen die Straßenverkehrsordnung. Allein das Nichteinhalten des Abstands kann zu einer Geldbuße führen oder zu Punkten in Flensburg. Wird der Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit bis zu 80 km/h nicht eingehalten, muss in der Regel ein Bußgeld bezahlt werden. Bei höheren Geschwindigkeiten können dann auch Punkte verteilt werden.

Zusätzlich gilt auch für die zivilrechtliche Haftung nach einem Verkehrsunfall, dass der höhere Verursachungsbeitrag auf den fällt, der den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Dann ist er, falls sich der andere im Rahmen der Straßenverkehrsordnung bewegt hat, als Halter oder Fahrer gegebenenfalls allein zur Haftung verpflichtet und muss Schadensersatz leisten.

Hält man zu wenig Sicherheitsabstand ein und geht das soweit, dass man „drängelt“, so dass sich andere Verkehrsteilnehmer dadurch zu einer Handlung oder zu einem Unterlassen gezwungen fühlen, kann das sogar zu einer Strafbarkeit wegen Nötigung führen. Das kann vor allem auf Autobahnen der Fall sein, bei dem ein Autofahrer den anderen Autofahrer durch sehr dichtes Auffahren dazu bewegen möchte, die rechte Fahrbahnhälfte frei zu machen.

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