Wie verhalte ich mich als Fußgänger an Ampeln richtig?


Fußgänger haben ebenso wie Autofahrer die Rotphase an einer Ampel abzuwarten und dürfen erst bei grün über die Ampel gehen. Gleiches gilt für Radfahrer, wobei diese noch darauf achten müssen, ob sie über die Ampel fahren oder absteigen und das Fahrrad schieben müssen.

Wechsellichtzeichen

Die Lichtzeichen sind wie die für Autofahrer rot, gelb und grün. Allerdings sind Fußgängerampeln häufig auf nur rot und grün beschränkt. Fußgängerampeln können entweder das Sinnbild eines Radfahrers oder eines Fußgängers anzeigen. Bei einem Fußgängersinnbild darf ein Radfahrer nicht über die Ampel fahren, sondern muss absteigen und sein Fahrrad schieben. Bei einem Radfahrersinnbild hingegen darf er fahren. Häufig gibt es bei solch einem Ampelzeichen für den Überweg eine Spur für den Fahrradfahrer, auf der er fahren muss, damit er die Fußgänger nicht behindert.

Ist ein Radweg auf der Straße durch eine Trennlinie abgetrennt, dann gelten für den Radfahrer die Ampeln, die für die Autofahrer gelten. Der Radfahrer muss also auch an einer Kreuzung anhalten, wenn diese für die Autofahrer rot zeigt.

Wenn eine Fußgängerampel kein gelbes Lichtzeichen hat und nur zwischen rot und grün springen kann, dann kann es vorkommen, dass sich ein Fußgänger noch auf der Straße befindet, wenn die Ampel auf rot umspringt. Dann muss der Fußgänger zügig die Straße verlassen. Es ist nicht nötig, dass er umdreht, er sollte nur möglichst schnell von der Straße gehen, weil die wartenden Fahrzeuge voraussichtlich bald ein Grünzeichen bekommen werden.

Folgen bei Zuwiderhandlung

Wenn man als Fußgänger ein rotes Wechsellichtzeichen nicht beachtet, also bei rot über die Ampel geht, dann droht ein Bußgeld von fünf Euro. Tritt dabei eine Sachbeschädigung ein, dann erhöht sich das Bußgeld auf zehn Euro. Dies gilt auch für Radfahrer, die ihr Fahrrad schieben.

Wenn man sich als Radfahrer nicht an die Regel hält, an einer Fußgängerampel ohne Radfahrersinnbild abzusteigen und dadurch eine andere Person verletzt, dann kann dies strafbar sein und man kann eine Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung erhalten. Ebenso gilt das für den Fußgänger, der bei rot über eine Ampel geht und einen anderen Verkehrsteilnehmer damit so gefährdet, dass er an seinem Körper verletzt wird.

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