Neben der Meinungsfreiheit, der Informationsfreiheit, der Filmfreiheit und der Freiheit der Rundfunkberichterstattung wird auch die Pressefreiheit von einem Artikel des Grundgesetzes umfasst. Unter das Presserecht fallen alle zur Verbreitung geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse, also quasi alles was aus einer Druckerei kommt. Das Grundgesetz schützt die Presse mit der garantierten Pressefreiheit und dem Zensurverbot, was bedeutet, dass der Staat keinen Einfluss auf Inhalte in Printerzeugnissen nehmen kann. Auf die Pressefreiheit können sich alle im Pressewesen tätigen Personen und Unternehmen berufen, also vom Chefredakteur bis hin zum Zeitungsboten. Die Pressefreiheit reicht außerdem von der Beschaffung der Information bis hin zur Verbreitung der Nachrichten und Inhalte, aber auch mögliche Hilfstätigkeiten sind von ihr geschützt.
Damit die Vorschriften des Grundgesetzes auch umgesetzt werden gibt es Landespresse- und Landesmediengesetze. Denn das Presserecht liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Bundesländer. Der Grund dafür sind die Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus, wo die Medien relativ leicht gleichgeschaltet werden konnten. Diese Gesetze erlauben den Journalisten und den Reportern zu öffentlichen Veranstaltungen freien Zutritt zu erhalten. So können die Journalisten kostenlos zu den Veranstaltungen des Bundes und der Länder gehen, um über diese zu berichten und außerdem können sie dort durch das Presserecht nicht einfach abgewiesen werde. Das gleiche gilt für die Großveranstaltungen im Sport und im Kulturbereich. Die Journalisten haben das Recht von staatlichen Stellen informiert zu werden, so dass die Behörden verpflichtet sind die Pressestellen zu unterhalten sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Auch sind die Zeitungen, bis auf einige Ausnahmen, nicht verpflichtet staatliche Informationen zu drucken und zu verbreiten, so dass Appelle einer Regierung an eine Bevölkerung nicht zwangsweise an die Leser über die Tageszeitungen durchgegeben werden können.
Doch nicht nur Rechte sondern auch Pflichten werden der schreibenden Zunft auferlegt. So haben die Reporter die Pflicht sorgfältig zu recherchieren und stets wahrheitsgemäß zu berichten. Jede Zeitung muss ein Impressum haben, welches die verantwortlichen Personen für die Zeitung nennt. Außerdem muss jedes gedruckte Stück Papier, welches zur Verbreitung bestimmt ist, beispielsweise ein Flyer, erkennen lassen von wem dieser stammt. Es muss also möglich sein zu erkennen, wer der Verantwortliche im Sinne des Presserechts ist. Verantwortliche Redakteure müssen eine Mindestqualifikation erfüllen und ihren Wohnsitz im Inland, also in Deutschland haben. Wichtig ist des Weiteren die Vorschrift, dass der redaktionelle Teil, also die Meldung oder der Artikel, streng von der Werbung getrennt werden muss. Deswegen sind Werbeanzeigen immer optisch vom redaktionellen Teil abgetrennt und Werbungen mit viel Text ziert die Überschrift Anzeige. Als letzte wichtige Pflicht ist noch das Pflichtexemplar zu nennen. Dies bedeutet, dass von jedem Druckerzeugnis ein Exemplar an die örtlich zuständige Landesbibliothek gesandt werden muss, das sogar unentgeltlich.
Ein immer wieder interessanter Aspekt ist die Gegendarstellung. Diese wird immer dann interessant, wenn eine Zeitung Falschmeldungen über eine Person oder über eine Firma verbreitet hat. Wurde eine Person in der Presse, also beispielsweise in einer Zeitung, falsch oder negativ dargestellt, so muss dieser Person nun folglich die Möglichkeit zustehen eine Gegendarstellung in dieser Zeitung veröffentlichen zu können. Diese Darstellung dient dann nicht nur in erster Linie der Wahrheitsfeststellung sondern sie ist für den Geschädigten wahrscheinlich die einzige Chance bei diesem Thema noch zu Wort zu kommen und die Sache richtig zu stellen. Auch die Leser haben aber wohl ein großes Interesse an der Wahrheit, denn sie verlassen sich ja auch darauf das die Zeitung stets die Wahrheit schreibt und keine Lügen verbreitet.
Je nach Bundesland hat dann der Betroffene das Recht eine Richtigstellung zu verlangen. Diese Gegendarstellung muss in manchen Ländern sogar an der Stelle gedruckt werden an der die Ursprungsmeldung stand, dies ist sehr wichtig, so dass so dasselbe Öffentlichkeitsforum welches den unrichtigen Artikel gelesen hat auch die Gegendarstellung lesen wird. Stand also die falsche Meldung als Schlagzeile auf der Titelseite, kann man sich ja vorstellen, an welcher Stelle später die widerrufende Meldung ihren Platz finden wird. Jedoch ist das von Bundesland zu Bundesland anders, so dass zumeist eine entsprechend große Gegendarstellung im redaktionellen Teil ausreichend ist. Die Gegendarstellung ist Ausfluss der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das jedem Menschen die Rechte in die Hand spielt selbst darüber bestimmen zu können, ob und auf welche Weise man in der Öffentlichkeit und damit auch in den Medien auftritt.
Das Gegendarstellungsrecht ist somit ein elementarer Schutz für den der durch eine Zeitungsveröffentlichung geschädigt wurde, denn die moderne Presse hat heutzutage eine sehr große Einflussmöglichkeit auf die öffentliche Meinungsbildung. Wurde in der Presse beispielsweise behauptet, dass ein berühmter Politiker eine Frau vergewaltigt hat, so stellt dies ein sehr schädigendes Ereignis für den Politiker dar welches die Öffentlichkeit wahrscheinlich auch glaubt. Die Leser werden sich dann durch diesen Artikel ihre Meinung über den Politiker bilden, die wahrscheinlich dann negativ ausfällt. Die Mehrheit der Leser wird den Politiker nun wahrscheinlich bei der nächsten Wahl nicht mehr wählen. Auch wenn die Aussage der Presse nun nicht der Wahrheit entsprochen hat und dem Geschädigten ein Gegendarstellungsrecht zusteht, so wird er trotzdem immer einen Schaden aus dieser Sache davon tragen. Dennoch kann er den Artikel aber in der Zeitung richtig stellen. Das Presserecht ist gerade im historischen Kontext der deutschen Vergangenheit eine große Errungenschaft und wird von vielen Pressevertretern, trotz der Pflichten, hoch geschätzt.