Stellung und Kategorien der Grundrechte


Die Grundrechte sind also die Rechte, die die Grundlage für das freiheitliche Leben der Bürger in Deutschland bilden. Sie werden, wegen der Ewigkeitsklausel, so lange gelten, wie es die Bundesrepublik Deutschland geben wird. Sie liegen im Grundgesetz allen anderen Normen voraus und sind somit die wichtigsten Regeln des deutschen Staates.

Grundrechte kann man in drei Kategorien einteilen, nämlich in:

Freiheitsrechte:
Diese sichern dem Bürgern einen Freiraum, in den der Staat nicht oder nur mit sehr guter Begründung eingreifen darf.

Gleichheitsrechte:
Diese sollen garantieren, dass der Staat alle Menschen gleich behandelt. Tut er dies nicht, benötigt er auch wieder eine gute Begründung.

Verfahrensrechte:
Diese sichern dem Bürger elementare Rechte in Gerichtsverfahren zu.

Die Grundrechte des Grundgesetzes sind jedoch nicht alle für jeden Menschen nutzbar. Es gibt hierbei eine Unterscheidung zwischen Deutschen-und Jedermanngrundrechten. Auf die Deutschengrundrechte können sich eigentlich nur deutsche Staatsbürger berufen. Allerdings stellt das EU-Diskriminierungsverbot sicher, dass sich alle EU-Bürger sich auf die Deutschengrundrechte berufen können.

Die Jedermanngrundrechte stehen Jedermann, also allen Menschen zur Verfügung.
Daneben gibt es noch mit Art. 16a GG eine Besonderheit, auf dieses Grundrecht, nämlich das Asylrecht, können sich nur Ausländer berufen, welche Asyl in Deutschland begehren. Jedoch gelten Grundrechte nicht zwischen den Bürgern untereinander, sondern nur im Verhältnis Bürger-Staat. Man kann sich also nicht gegenüber seinem Nachbarn auf die Eigentumsfreiheit stützen, wenn man nicht will, dass er den Rasen betritt. Dazu ist das Bürgerliche Recht mit seinem BGB da. Jedoch kann man sich gegenüber einer Schule oder Universität auf die Berufsfreiheit iSd. Ausbildungsfreiheit berufen, wenn sie einen nicht zum Studium zulassen möchte oder man nicht in eine Schule aufgenommen werden kann, obwohl die Voraussetzungen vorliegen.

Über die Anwendung der Grundrechte durch Gerichte gelangen die Grundrechte allerdings auch in die Beziehung Bürger-Bürger, nämlich immer dann wenn zwei Bürger eine gerichtliche Entscheidung haben möchten. Denn das Gericht ist schließlich verpflichtet die Grundrechte zu beachten und anzuwenden.

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