Formen politischer Beteiligung: Wahlrechte und Teilnahmerechte an Wahlen


In einer Demokratie (griech. demos= das Volk) gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sich in den politischen Prozess einzubringen. Neben der Mitgliedschaft und der aktiven Mitarbeit in Parteien, Verbänden und Bürgerinitiativen können sie eine Verfassungsbeschwerde einreichen wenn sie sich ich ihren Grundrechten verletzt fühlen oder eine Petitionen an den Bundes- oder Landtag senden.

Die direkteste und am weitesten verbreitete Form politischer Beteiligung ist aber die Teilnahme an Wahlen. Diese haben eine große Bedeutung, da der Bürger durch sie direkt oder indirekt Einfluss auf politische Entscheidungen hat.

Damit Wahlen demokratischen Ansprüchen gerecht werden und als Grundsatz der Volkssouveränität gelten können, müssen sie folgenden Wahlprinzipien genugtun:

• Allgemeine Wahl, d.h. das alle Staatsbürger ab 18 Jahren, deren Wohnsitz sich seit mindestens drei Monaten in Deutschland befindet, unabhängig von Alter, Bildung, Herkunft oder Geschlecht das aktive Wahlrecht besitzen
• Unmittelbare Wahl, das bedeutet dass Kandidaten direkt, ohne Zwischenmänner gewählt werden
• Gleiche Wahl ( alle Stimmen haben den gleichen Wert und jeder Wähler darf die gleiche Anzahl an Stimmen abgeben)
• Freie Wahl: Der Bürger hat die Entscheidung wen und was er wählt frei von äußeren Druck zu treffen
• Geheime Wahl, d.h. die Wahl muss geheim sein, aus diesem Grund geht man bei Wahlen in eine Wahlkabine, so dass die unbeobachtete und unkontrollierbare Stimmabgabe gewährleistet werden kann.

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