Grundrechte: Was ist das Ziel der Freizügigkeit und welche Einschränkungen gibt es?


Geschützt sind alle deutschen Staatsangehörigen. Es wird sowohl das Recht gewährt, sich innerhalb des Bundesgebiets seinen Aufenthaltsort und seinen Wohnsitz frei auszuwählen und diesen einzunehmen als auch die Mitnahme von persönlichen Hab und Gut. Gewährleistet wird allerdings nur die Erreichbarkeit des Ziels, nicht aber ein bestimmter Weg dahin oder ein bestimmtes Fortbewegungsmittel. In negativer Hinsicht wird es auch geschützt einen Ortswechsel nicht vorzunehmen.

Ein Wohnsitz ist die ständige Niederlassung an einem Ort. Aufenthalt ist das vorübergehende Verweilen an einem Ort. Hierbei können Abgrenzungsprobleme zur Freiheit der Person entstehen. Nach h.M. umfasst die Freizügigkeit auch das Recht auf Einreise und Einwanderung, nicht jedoch das Recht auf Ausreise und Auswanderung. Eingriffe in die Freizügigkeit sind zum Beispiel Ausweisung, Abschiebung und Residenzpflichten.

Eine Einschränkung der Freizügigkeit ist allerdings „in geringen Maßen zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder Vorbeugung strafbarer Handlungen möglich.“ Um den finanziellen Lastenausgleich zu fördern, kann der Staat außerdem die Freizügigkeit bei Menschen beschränken, die auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Freizügigkeitseinschränkungen aus diesem Grund gab es in der Nachkriegszeit; in jüngerer Zeit wieder für Arbeitslosengeld II-Empfänger und die deutschstämmigen Spätaussiedler aus Osteuropa. Diese Menschen verlieren ihren Sozialhilfeanspruch, wenn sie den ihnen zugewiesenen Wohnort verlassen und umziehen. Diese Einschränkung hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungsgemäß erklärt. Die Freizügigkeit enthält einen qualifizierten Gesetzesvorbehalt, so dass Eingriffe nur durch Gesetze zulässig sind, die einen in Absatz. 2 genannten Zweck verfolgen. Die Zwecke sind nach h.M. eng auszulegen. Des Weiteren findet sich ein Gesetzesvorbehalt in Art. 17a II GG

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