Grundrechte unabhängig von der Gesellschaftsschicht


Es existieren in Deutschland keine Unterschiede zwischen verschiedenen Gesellschaftschichten oder ähnlichem. Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich und alle gleichermaßen von den Grundrechten geschützt. Der Adel wurde in Deutschland mit Einführung der Weimarer Verfassung, 1919, den anderen Bürgern gleichgestellt. Während nach dem Zweiten Weltkrieg das Eigentum des Adels größtenteils verstaatlicht wurde, steht in Westdeutschland seit Einführung des Grundgesetzes das Eigentum der adeligen Familien unter dem Eigentumsschutz. Da Eigentum verpflichtet und eine gewisse Sozialverantwortung laut dem Grundgesetz besteht, sehen sich auch einige Vertreter dieser Kreise in die Pflicht genommen.

Auch im Wahlrecht gibt es keine Unterschiede mehr zwischen verschiedenen Gesellschaftsgruppen. Auch das Zensuswahlrecht, also dass die Stimmen derer mehr gewichtet werden, die mehr Steuern zahlen, gibt es in Deutschland nicht mehr. Dies wurde bereits 1871 endgültig abgeschafft. Allerdings gibt es im Bereich der Industrie und Handelskammern (IHK) noch Ausnahmen. Diese haben in ihren Wahlordnungen noch ein gewisses Zensuswahlrecht, indem sie Wahlgruppen bilden.

Allerdings gibt es faktische, also real erlebbare Unterschiede. Menschen des unteren Einkommens und der unteren Bildungsschichten sind in der Politik deutlich unterrepräsentiert. Auch ist die Wahlbeteiligung in diesen Kreisen deutlich geringer, was auf mangelndes Interesse am politischen Geschehen zurückzuführen ist. Seit einigen Jahren schon wird in Deutschland fürs wählen gehen in den Medien, auch mit prominenter Unterstützung, geworben.

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